Inkasso schreiben Klarna?

13 Antworten

Du zahlst pro Mahnung € 2,50. Wenn du keine Mahnungen erhalten hast, dann bezahle für 2 Stück (eigentlich wäre das auch nicht nötig!).

Wenn du auf die Überweisung beide Rechnungsnummern geschrieben hast, dann muß es möglich sein, deine Gesamtzahlung den einzelnen Rechnungen zuzuordnen. Wenn das Unternehmen das nicht kann, hat es ein internes Problem, für das du nicht verantwortlich bist.

Wenn du NICHT beide Rechnungsnummern auf die Überweisung geschrieben hast, müßte man anhand deines Namens/deiner Kundennummer in der Buchhaltung trotzdem herausfinden können, für welche Rechnungen das Geld gedacht war.

Du hättest ja für eine Rechnung zu viel bezahlt. Also hätte man dir die Differenz erstatten müssen, wenn die zweite Rechnung nicht gefunden wurde. Anstelle dessen hat man den Betrag einfach einbehalten. So geht es nicht!

Die Inkassogebühren brauchst du nicht zu bezahlen. Wenn ich dich richtig verstanden habe, ist die Forderung ausgeglichen. Also gibt es keinen Grund mehr, dir Mahnungen zu senden. Ich würde einen Brief (per Einschreiben) an das Inkassobüro schreiben und den Sachverhalt erklären. Danach brauchst du nichts mehr zu unternehmen.

Möglicherweise bekommst du noch weitere Mahnungen mit Androhungen über Mahnverfahren, Gerichtsvollzieher, Schufa-Eintrag. Die kannst du alle ignorieren. Das ist pure Angstmache, weil das Inkassobüro seine Gebühren einkassieren möchte, für die es jedoch keinen Rechtsgrund gibt.

Solltest du tatsächlich vom Gericht einen Mahnbescheid bekommen, was sehr unwahrscheinlich ist, dann mußt du sofort innerhalb der im Bescheid genannten Frist Widerspruch einlegen.

Wenn mit einer Meldung über die Schufa gedroht wird, will das Gesetz, dass der Betroffene aktiv widerspricht (§ 28a I Nr. 4d BDSG).

So etwas ist ganz schnell geklärt. Wenn man zwei Rechnungen mit einer Überweisung zahlt, von Klarna aber nur ein Betrag anerkannt wird, dann wäre Klarna verpflichtet, den überzahlten Betrag umgehend wieder zu erstatten.

Macht Klarna das nicht, macht es sich strafbar.

Du hast sicher einen Beweis ( Überweisungsträger ect) für deine Überweisungen. Das reicht aus.

Gegen das Schreiben des Inkassobüros Widerspruch einlegen und das schriftlich. Auf gar keinen Fall telefonisch.

Würde mir das passieren, wäre ich sofort bei einem Anwalt. Die Kosten für den Anwalt würde ich denen in Rechnung stellen.

Schreibe Deinen Vertragspartner - Online-Shop - an und verweise darauf, das die Forderung am xxx. beglichen wurde. Überprüfe bitte noch einmal ob Dir möglicherweise Deine Überzahlung erstattet wurde. Ansonsten hast Du mit dem Inkasso nichts zu tun.

Nein, der vertragspartner ist nicht mehr Klarna. Klarna hat die Forerung ans Inmkasso verkauft, daher ist das INkasso nun zuständig. Trotzdem kann eine Mail an Klarna der Problemlösung dienlich sein. Und Inkasso darüber natürlich auch informieren!

@Violetta1

Ganz genau so sieht es aus. Klarna ist jetzt erst einmal nicht mehr der Ansprechpartner sondern das Inkasso Büro.

Was mir gerade einfällt.
Auf der Überweisung wird doch bestimmt eine Referenznummer stehen (Verwendungszweck: Belegnummer, Rg. Nummer etc.) Damit müsstest du eigentlich ans Ziel kommen.

Schau wann überwiesen wurde (Datum) und anhand des Verwendungszwecks müssten die den Geldeingang eigentlich finden.

Gruß

REK

 

@Rekin2876

Nein eben nicht - wenn eine Forderung beglichen ist, wende ich mich an denjenigen, der eine Forderung gegen mich hat, denn nur der kann auch Auskunft geben, warum hier eine Zahlung falsch verbucht / zugeordnet wurde. Mit dem Inkassounnternehmen habe ich dann nichts zu tun.

@Violetta1

Nein, der vertragspartner ist nicht mehr Klarna. Klarna hat die Forerung ans Inmkasso verkauft, daher ist das INkasso nun zuständig.

Ganz offensichtlich nicht, denn das Inkassobüro verlangt Gebühren. Wenn es selbst Gläubiger geworden ist handelt es in eigenem Namen und auf eigene Rechnung und erbringt für niemanden eine Rechtsdienstleistung.

Ferner hat das Inkassobüro die Gläubigereigenschaft zu beweisen durch Vorlage der Abtretungserklärung. So lange das nicht passiert, kann der Schuldner davon ausgehen, dass der Gläubiger nach wie vor der alte ist.

@kevin1905

Wenn ein Gläubiger ein Inkassounternehmen beauftragt hat, läuft die Kommunikation zwischen dem Schuldner und dem Inkasso. Es sein den es wird etwas anderes vereinbart. Viele Unternehmen treten Ihre Forderungen an diese Firmen ab, weil sie selbst keine Zeit und Ressourcen dafür haben.

Das bedeutet, dass die Forderung, dann bei dem Inkassobüro liegt. Die entscheiden dann, wie und in welcher Höhe beglichen wird. 

Gruß

REK

@Rekin2876

Ein Inkassounternehmen mit dem Einzug einer Forderung zu beauftragen oder die Forderung an das Inkassounternehmen abzutreten sind zwei verschiedene paar Schuhe.

Wird das Inkassounternehmen neuer Gläubiger liegt jedenfalls keine Rechtsdienstleistung mehr vor.

Ansonsten kann nur als Schadenersatz das verlangt werden, was dem Gläubiger auch tatsächlich an Kosten entstanden ist.

Und natürlich kann der Schuldner bei Teilzahlungen die Verrechnung selbst bestimmen.

Teile dem Inkassounternehmen vorzugsweise textlich mit, dass Du am Datum an Klarna unter Angabe von Rechnungsnummer xxxxx und yyyyy insgesamt xxx,xx EUR überwiesen hast und damit deren Forderung erledigt ist und Du allen anderen Nebenforderungen widersprichst. Teile dabei auch mit, dass Du keine weitere Mahnungen beantworten wirst und man sich auch einen Mahnbescheid sparen kann, da Widerspruch eingelegt werden würde.

Ganz einfach, das ganze zurückweisen mit dem Hinweis bereits bezahlt, Klarna regelung ignorieren (nicht zulässig), falls ein Mahnbescheid kommt dem widersprechen. Künftig wenn die Zahlung per Klarna angeboten wird wo anderst hinklicken.