Kaufzusage p. Mail? Rechtlich? Verbindlich?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Mir scheint es sich bei diesem Geschäft um einen privaten Kauf zu handeln. Der Verkäufer ist also nicht den gleichen Rechten und Pflichten unterworfen, wie es ein Kaufmann wäre. Darum verlangte er wohl auch eine schriftliche Kaufbestätigung, um damit beweisen zu können, das der Käufer tatsächlich "kaufen" wollte. Auch wenn der Käufer nun erst 16 ist, kann der Verkäufer einen Schadenersatz, so er einen hatte, geltend machen. Auch als 16 Jähriger haftet man für den Schaden den man verursacht.

Der Verkäufer kann aber nicht auf der Erfüllung des Kaufvertrages bestehen, nicht nur weil Kaufpreis das Taschengeld eventuell übersteigt, was individuell zu bewerten ist, sondern auch, weil mit dem Motorrad noch Kosten, Gefahren und Verpflichtungen auf den Jungen zukommen, die der Zustimmung der Eltern bedürfen. Der Unfall mit seiner Yamaha als Beispiel für die Gefahren.

Ich rate daher sich bei dem Verkäufer glaubwürdig zu entschuldigen. Ihn zu bitten von Schadenersatz abzusehen. Fall er ablehnt, dann den Schaden genau zu beziffern und dir die Belege und Rechnungen zuzusenden, damit deine Eltern oder Anwalt dies prüfen können. Als privater Verkäufer kann er nur den tatsächlichen Schaden ersetzt bekommen, keinen Verwaltungs- oder Zeitaufwand.

Was mir auffällt. Wenn die Yamaha kaputt ist, warum nutzt du dann nicht die Vollcross, bis du wieder genug Geld für die Reparatur gespart hast?

NegierigEr  16.11.2012, 16:53

Der Verkäufer kann aber nicht auf der Erfüllung des Kaufvertrages bestehen, nicht nur weil Kaufpreis das Taschengeld eventuell übersteigt, was individuell zu bewerten ist, sondern auch, weil mit dem Motorrad noch Kosten, Gefahren und Verpflichtungen auf den Jungen zukommen, die der Zustimmung der Eltern bedürfen. Der Unfall mit seiner Yamaha als Beispiel für die Gefahren.

Das ist einfach nur Unsinn.

Der Kaufvertrag ist unwirksam, weil die Eltern den Kauf weder gem. § 107 BGB eingewilligt haben, sie nicht gem. § 108 BGB genehmigt haben, noch der Fragesteller gem. § 110 BGB seine Leistung (Kaufpreiszahlung) bereits bewirkt hat.

Potentielle Gefahren, die vom Kaufgegenstand typischerweise ausgehen könnten, haben nichts mit der Wirksamkeit des Verpflichtungsgeschäfts zu tun.

Was mir auffällt. Wenn die Yamaha kaputt ist, warum nutzt du dann nicht die Vollcross, bis du wieder genug Geld für die Reparatur gespart hast?

Weil sie beim Verkäufer auf dem Hof steht und der bislang davon ausgeht, dass sie gegen Barzahlung abgeholt wird!?

xadama  18.11.2012, 22:55
@NegierigEr

Frage an den unfreundlichen Negieriger?

Bitte belegen sie dass die Eltern nicht zugestimmt haben. Der Junge hatte offensichtlich die Erlaubnis der Eltern, denn ein Motorrad kann man schlecht ohne die Zustimmung der Eltern kaufen und benutzen. Nachträglich das Gegenteil zu behaupten, ist nur eine Schutzbehauptung die vor Gericht (leicht) nachgewiesen werden könnte. Die Frage des Fragesteller reicht als Beweis, dass die Eltern mindestens stillschweigend zugestimmt haben!

Die Gefahren haben bei einem Minderjährigen sehr wohl etwas mit der Wirksamkeit zu tun, vor allem wenn sie das Recht des Minderjährigen einschränken sollen über sein Taschengeld frei verfügen zu dürfen.

und den letzten Rat, betreffs der kaputten Yamaha, haben sie offensichtlich gar nicht verstanden. Ich halte es nämlich für durchaus vernünftig die defekte Yamaha durch die hoffentlich ganze Vollcross zu ersetzen und statt der Reparatur für die Yamaha, den Kaufpreis für die Vollcross zu zahlen.

ein vertrag kommt nur dann zustande wenn du diesen auch selbst original unterschrieben hast.und in deinem falle bist du sogar noch minderjährig.das kann er sich von der backe putzen.

ISmokeThatBlunt  15.11.2012, 22:42

So ein Schwachsinn. Ein Vertrag muss nur, wenn vom Gesetz verlangt, in schriftlicher Form mit Unterschrift erfolgen. Bei einem Rollerkauf über 200 Euro wäre das kaum zu begründen. Das ändert auch nicht, wenn er 16 ist.

SoNiEricsSon  15.11.2012, 22:44
@ISmokeThatBlunt

Falsch, minderjährige sind bedingt geschäftsfähig! Alles was über den "Taschengeldparagraphen" hinausgeht, ist ohne Zustimmung von Erziehungsberechtigten als nicht zustandegekommen anzusehen.

ISmokeThatBlunt  15.11.2012, 22:47
@SoNiEricsSon

Hab nie behauptet dass minderjährige voll geschäftsfähig sind. Aber 200 Euro, die der Junge Mann offensichtlich hat, wenn auch für die Reparatur anstatt für den Kauf des neuen Rollers, sind in diesem Fall vermutlich nicht über dem "Taschengeldparagraphen". Sowas müsste aber spezifisch abgeklärt werden, je nach Situation des Fragestellers.

SoNiEricsSon  15.11.2012, 22:49
@ISmokeThatBlunt

Auch die Bezahlung bzw. schon der Auftrag der Reparatur dürfte der Fragesteller nicht allein abwickeln bzw. die Verkäufer dürften dieses Geschäft nicht annehmen. Und es ist egal, ob der Fragesteller diese 200 € in seinem Besitz hat.

ISmokeThatBlunt  15.11.2012, 22:51
@SoNiEricsSon

Mit welchem Artikel im BGB begründest du das? 200 Euro sind doch in der heutigen Zeit kein hoher Betrag mehr.

Ich habe mit 16 Importe von China durchgeführt, über dem Wert von 500 Euro. Sofern das Geld im normalen Rahmen des Jünglings ist, kann er sehr wohl einen Kaufvertrag von 200 Euro machen. Er kann ja auch in einen Laden gehen, und sich eine neue PS3 kaufen.

SoNiEricsSon  15.11.2012, 23:03
@ISmokeThatBlunt

Was Du machst, ist egal, es geht darum, daß die Erziehungsberechtigten das Geschäft anzweifeln und rückgängig machen können . §111 Zweiseitige Willenserklärung sind unwirksam, wenn sie nicht mit Einwilligung der gesetzlichen Vertreter erfolgen oder nachträglich von ihnen genehmigt werden. §§104ff. und 185: Sinn ist es, Minderjährige vor unzulässigen oder gefährlichen Rechtsgeschäften zu schützen. Die Eltern sollen entscheiden können, auf welchem rechtlichen Gebiet der Minderjährige sich betätigen darf.

SoNiEricsSon  15.11.2012, 23:07
@SoNiEricsSon

Der Taschengeld-§ ist der 110 er

ISmokeThatBlunt  15.11.2012, 23:09
@SoNiEricsSon

Wenn das so steht, muss ich mich entschuldigen, da war ich im Unrecht. In der Schweiz sieht die Situation wie's aussieht total anders aus als bei euch ;)

SoNiEricsSon  15.11.2012, 23:17
@ISmokeThatBlunt

Ich bin davon ausgegangen, daß es hier deutsches Recht ist, der Fragesteller hat nix von einem anderem Staat erwähnt.

ISmokeThatBlunt  15.11.2012, 23:20
@SoNiEricsSon

Ich muss mich daran gewöhnen, dass es im Netz mehr Deutsche als Schweizer gibt ;)

NegierigEr  15.11.2012, 23:11

Unsinn, Verträge können mündlich oder durch Handschlag oder auch sonstige geschlossen werden.

ISmokeThatBlunt  15.11.2012, 23:12
@NegierigEr

Ich sehe nicht ganz, ist das ein Antwort auf meinen ersten Kommentar? Wenn ja, das hab ich doch geschrieben.

NegierigEr  15.11.2012, 23:19
@ISmokeThatBlunt

Das bezieht sich auf Niedersachse74, der glaubt, Verträge können nur schriftlich geschlossen werden.

Grundsätzlich sind solche Kaufverträge formfrei möglich. In Deinem Fall ist der Kaufvertrag jedoch schwebend unwirksam, da Du unter 18 Jahre alt bist. Schreib' dem Verkäufer, dass Deine Eltern gegen den Kauf sind.

Wenn nämlich die Eltern den Kauf verbieten, kommt - ungeachtet der Höhe des Kaufpreises - eine Anwendung von § 110 BGB nicht in Betracht.

Nach den Ausführungen von Gitter (in: MünchKomm, 3. Aufl., § 110 Rdnr. 18) widerspricht es dem Erziehungszweck des Minderjährigenrechts, dem gesetzlichen Vertreter nur die Wahl zwischen zweckgebundenen Mitteln und einem "totalen Taschengeld" zuzubilligen, mit dem er alles und jedes gutheißt, was der Minderjährige unternimmt. Auch bei frei überlassenen Mitteln muß der Wille des gesetzlichen Vertreters, Beschränkungen vorzunehmen, beachtet werden. Nach Ansicht von Gitter kann es dabei nur auf das Innenverhältnis zwischen dem Minderjährigen und dem gesetzlichen Vertreter ankommen.

Muss der Minderjährige annehmen, dass sich die in der Überlassung liegende Einwilligung des gesetzlichen Vertreters auf ein konkretes Geschäft nicht beziehen sollte, so ist ein solcher Vertrag selbst dann nicht von § 110 BGB gedeckt, wenn er ihn mit an sich zur freien Verfügung überlassenen Mitteln erfüllt. (AG Freiburg, AZ: 51 C 3570-97)

Das heißt: Für Dich gelten die §§ 106, 107, 108 (1) uneingeschränkt. Wenn Deine Eltern gegen die Anschaffung sind (oder Du dies zumindest behauptest^^), ist der Kaufvertrag von Anfang an nichtig.

NegierigEr  16.11.2012, 11:13

Der § 110 ist schon deshalb nicht einschlägig, weil der Fragesteller nicht bezahlt hat, dies ist nämlich ein erforderliches Tatbestandsmerkmal des § 110 BGB. Daher kommt es auf die (zutreffende) Auslegung auch garnicht an.

Aber die "Spezialisten" hier, wollen es ja nicht verstehen und werden bei der nächsten Frage wieder grundfalsch argumentieren, dass es auf die Höhe des Kaufpreises ankommt oder gar auf ein angebliches Schriftformerfordernis hinweisen, dass es in der Realität nicht gibt. Schade eigentlich.

outfreyn  16.11.2012, 19:39
@NegierigEr

Der § 110 ist schon deshalb nicht einschlägig, weil der Fragesteller nicht bezahlt hat

So ist das. In der Tat richtete sich nur der erste Absatz direkt an den Fragesteller; der Rest war auf den versammelten Freundeskreis des Taschengeldparagrafen gemünzt. ;-)

NegierigEr  16.11.2012, 21:53
@outfreyn

Der Gesetzgeber hat sich damals bestimmt etwas dabei gedacht, § 110 BGB nicht als Taschengeldparagraphen zu bezeichnen.

Naja, Morgen kommt sicher die nächste Frage zum Kauf mit Taschengeld.

Wenn du eine Bestätigung des Kaufes ihm gesendet hast, bist du auch zum Kauf verpflichtet. Das beste ist, mit ihm zu reden, und ihm deine Situation zu erklären. Viel Glück

NegierigEr  15.11.2012, 23:36

Er ist minderjährig, bis zur Genehmigung durch die Eltern ist der Vertrag unwirksam.

Ne So lange es keine Auktion war hat er kein Recht. Du bist ja Privatmann und hast keine Kaufverpflichtung. Keine Sorge er hat keine Chance.

NegierigEr  15.11.2012, 23:11

Er hätte eine, wenn die Eltern eingewilligt hätten. Grundsätzlich sind Verträge nämlich einzuhalten.

SoNiEricsSon  15.11.2012, 23:15
@NegierigEr

das allerdings stimmt, @ Neugieriger

kasmmah  15.11.2012, 23:22
@SoNiEricsSon

Was für ein Vertrag? Bei Privatpersonen gelten nur Kaufverträge. Er hat nur eine Bestellung abgeben ohne Anzahlung. Da er eine Privatperson ist hat der Verkäufer kein Recht. Anders bei einem Unternehmer da ist eine einfache Bestellung verpflichtend. Es ist höchstens ein einseitiger Handelskauf, wenn nicht ein Privatkauf! Verpflichtend wäre es nur bei einem zweiseitigen Handelskauf! Also Unternehmer an Unternehmer!

ISmokeThatBlunt  15.11.2012, 23:25
@kasmmah

Nö. Man nehme an er wäre 18: (und wie du es oben geschrieben hast sagst du, das der Kaufvertrag für keine Person zu Stande gekommen wäre) Er schreibt ausdrücklich, dass er eine Kaufbestätigung abgegeben hat. Die ist rechtsgültig, obwohl weder eine Anzahlung, noch eine Unterschrift gegeben wurde. Ein Kaufvertrag kann auch nur mit einem Nicken geschehen.

NegierigEr  15.11.2012, 23:33
@kasmmah

Welcher Kaufvertrag? Der, der von den beiden geschlossen wurde und der wirksam wäre, wenn der Fragesteller volljährig wäre.

Die "Bestellung" ist die Willenserklärung des Fragestellers, an diese war er gebunden. Der Verkäufer hat die Erklärung des Fragestellers offensichtlich angenommen.

Das BGB unterscheidet hier nicht zwischen Unternehmer und Verbraucher.

kasmmah  15.11.2012, 23:43
@NegierigEr

Es ist kein Kaufvertag zustande gekommen!!! Schlüssiges Handeln gut und schön aber nicht so! Vor der IHK ist das falsch und das war bei mir im Sommer!

NegierigEr  15.11.2012, 23:50
@kasmmah

Es war mehr als schlüssiges handeln. Offensichtlich haben wir zwei übereinstimmende Willenserklärungen. Welche jetzt genau Der Antrag und welche die Annahme ist, darüber kann man streiten.

Und in welche Falle du bei der IHK-Prüfung gefallen bist, weiß ich nicht. Dass hier ein wirksamer Kaufvertrag bestehen würde, wenn der Fragesteller volljährig wäre, erklärt dir jeder Jura-Student im ersten Semester bestimmt ganz gern, genauso wie jeder IHK-Prüfer, der halbwegs Ahnung vom allgemeinen Teil des BGB hat.

Es ist allerdings so, dass bei Kaufleuten schon schweigen für den Abschluss eines Vertrages ausreichen kann.

kasmmah  16.11.2012, 01:24
@NegierigEr

Hast natürlich recht. Kaufvertrag kam durch die Willenserklärung zustande. Sorry

kasmmah  16.11.2012, 01:24
@NegierigEr

Hast natürlich recht. Kaufvertrag kam durch die Willenserklärung zustande. Sorry