Rücktritt vom Kaufvertrag nach Mängeln?
Guten Tag,
ich habe mir Ende Juni diesen Jahres eine Suzuki GSXR 600 K6 mit 48 PS Drossel bei einem Händler mit der Firmierung "UG (haftungsbeschränkt)" gekauft.
Mitte August ging dann der Lichtmaschinenregler kaputt und wurde zusammen mit der Batterie ausgetauscht, danach lief sie auch wieder. Bis gestern, die Maschine während der Fahrt, ca. 50 km/h im 3. Gang (Geschwindigkeit haltend) ausging. Die Batterie haben wir schon durchgemessen und sie liefert stetig mehr als 12 Volt, es kommt aber nirgendwo Energie an. Auch Überbrücken haben wir getestet.
Der Händler meinte am Telefon er müsste es erst sehen und glaubt, dass durch den Limaregler-Schaden nun auch die Lichtmaschine einen weg hat.
Das war jetzt der 2. Vorfall, bei dem ich Hilfe von Familie und Freunden beanspruchen musste um das Motorrad wieder Heim zu bekommen. Beide Male knapp 50 km entfernt von Zuhause.
Der Fall gestern war eher harmlos, beim Limaregler-Schaden war ich im Dunklen unterwegs und da gingen Licht und Maschine ca. 100 km/h aus. Da ist man erstmal etwas verwirrt und da ich noch nicht lange fahre auch ziemlich verunsichert.
Jetzt fühle ich mich unwohl bei dem Gedanken wieder Reparaturen durchführen zu lassen, die Maschine wieder zubekommen und dann einfach wieder loszufahren und ggf. längere Touren zu unternehmen um dann irgendwo wieder stehen zu bleiben und nichts funktioniert. Und ohne Vertrauen in die Maschine hat das ganze wenig Sinn.
Nun die eigentliche Frage:
Besteht die Möglichkeit vom Kaufvertrag zurückzutreten unter Berücksichtigung der Wertminderung durch gefahrenen km etc.? Dass sich der Wert des Motorrades verringert hat ist klar.
Vielen Dank im Voraus!
Grüße
4 Antworten
Das ist bei technischen Dingen schwer zu sagen. Grundsätzlich ist es rechtlich gesehen so, dass der Mängel 2x nachgebessert werden kann und im Falle, der Mängel besteht auch dann immer noch, kann die Ware zurück gegeben werden.
Dabei gilt, dass in den ersten 6 Monaten der Verkäufer den Kunden nachweisen muss, dass der Mängel nach dem Kauf vom Kunden verursacht wurde und das ist in den meisten Fällen für den Verkäufer schwierig.
Nach Ablauf der 6 Monate muss der Kunde dem Verkäufer nachweisen, dass der Mängel bereits beim Kauf vorhanden war und es kein Verschleiß oder durch Eigenverantwortung entstanden ist.
Nun ist es in diesem Falle für beiden Seiten schwer irgendjemandem etwas nachzuweisen. Man kann nicht nachweisen, ob der Mängel bereits beim Kauf da war oder vielleicht erst nach dem Kauf entstanden ist. So kannst du nur darauf hoffen, dass der Verkäufer kooperationsbereit ist.
Grundsätzlich hat der Verkäufer das Recht (und die Pflicht), zweimal nachzubessern. Grundsätzlich kommt ein Rücktritt erst in Betracht, wenn auch die zweite Nachbesserung erfolglos war, bei deinem Fall also (noch) nicht.
Das mit dem Regler ist Verschleiß der kann 20 Jahre halten oder schon nach ein paar Monaten Schrott sein und liegt nicht am Händler sondern an der Wartung den wen da Kontakte nicht 100% OK sind wird da über die eine oder andere Zuleitung der Regler ungleichmäßig belastet und dann geht er halt kaputt .
Und das der Bock ganz einfach ausgeht hat mit der Verdrahtung zu tun ist da ein Kabel nicht richtig fest ist da der ganze Saft weg und alles ist aus hab das auch schon einpaar mal gehabt Sicherungskasten geprüft da war der Wackler drin richtig befestigt und schon läuft das Ding .
Solltest Du nur A2 haben darfst du das Ding dann nicht mehr fahren wen die Änderung der Regelung durch ist .
So der ADAC
Das Führen von Maschinen, die von Motorrädern über 70 kW abgeleitet wurden, ist demgegenüber bei Führerscheinerwerb der Klasse A2 nach Inkrafttreten der Neuregelung zukünftig in Deutschland nicht erlaubt und wird als Straftat geahndet.
Wichtiger Hinweis für das Ausland
Vom Führen dieser Krafträder im Ausland ist bereits jetzt abzuraten, da viele europäische Staaten die Richtlinie wortgetreu umgesetzt haben. Wer dennoch mit diesen Maschinen ins Ausland fährt, dem drohen bereits jetzt Strafen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Dies wiederum hat neben der Strafe auch gravierende versicherungsrechtliche Folgen.
Na dass wird ja immer besser hier :D
Weißt du das sicher mit ab wann das dann gilt? Habe bei motorradonline gelesen
"Wer also jetzt noch mit dem Gedanken spielt, den A2-Schein zu machen, um damit ein starkes Bike in Drossel-Variante zu fahren, sollte sich beeilen."
Investiert man nen Haufen Geld für Führerschein, Klamotten und Motorrad ( wo man extra etwas mehr anlegt, weil man in 2 Jahren nicht wieder ein neues Motorrad holen will).
Dass es eine Umstellung wird von 48 PS-Drossel auf die offene ist logisch.
Da wird A2 für junge Leute die noch Ambitionen haben mal größere Maschinen zu fahren doch zur absoluten Fehlinvestition. :/
Hallo Ben,
wie die anderen schon geschrieben haben, kannst du aktuell noch nicht vom Kaufvertrag zurücktreten.
Ich würde aber schon ein offenes und ehrliches Gespräch mit dem Verkäufer führen und ihm klar machen, dass du das Vertrauen in das Motorrad verloren hast.
Aber ein freundliches Gespräch und so, dass er nicht meint, du hättest das Vertrauen in ihn verloren. Das könnte nach hinten losgehen und verhärtet nur die Fronten.
Bitte ihn darum, das ganze Motorrad noch einmal auf Herz und Nieren zu prüfen und schaue, wie er reagiert.
Ihm ist sicher nicht daran gelegen, dass du das Motorrad zurückgibst und wird sich daher auf vernünftige und sich im Rahmen befindliche Forderungen deinerseits einlassen.
Viele Grüße und viel Erfolg
Michael