Privater Kaufvertrag über Email - Bindend?

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Meiner Auffassung nach liegt ein Vertrag vor. Ob und inwieweit die "Vertragsstrafe", die der Mann von Dir fordert, gerechtfertigt ist, muß er allerdings beweisen.

Lies Dir mal die Seite durch, bezieht sich zwar auf Touristik, aber die juristischen Zusammenhänge und Hintergründe treffen auch auf Deine Angelegenheit zu:

http://www.recht-im-tourismus.de/Ausbild/Lektion1VIWE.html

Habe mich schon mit dem Verkäufer auf eine Lösung geeinigt trotzdem danke :)

Da Dir der Verkäufer ja auch seine Bankdaten gab, hast Du doch definitiv einen Kauf getätigt. Das mindeste wäre ja wohl gewesen, dass Du dem Verkäufer mitteilst, dass Du doch kein Interesse hast und ihn darum bittest, dass der Kauf rückgängig gemacht wird.

Warum hast Du überhaupt an ebay vorbei den Monitor gekauft? So etwas würde ich nicht machen, da Du jetzt überhaupt keinen Käuferschutz hast.

du hättest ihm wenigstens eine E-Mail schreiben können, das du dich anders entschieden hast. Deine E-Mail ist kein Kaufvertrag sondern nur eine Absichtserklärung, ohne Folgen.

Gibt es dafür irgendeinen Beleg? 

@EdizDeniz

nein, es gibt keinen Beleg, denn dann hättest du ja einen unterschrieben. Eine E-Mail ist kein KAUFVERTRAG. Du musst einen Kaufvertrag ausfüllen, beide müssen unterschreiben, den kann man mit einer E-Mail versenden. Dann hast du aber einen Kaufvertrag unterschrieben und der ist nur gültig wenn beide unterschreiben.

@Antwortapparat

Man muss doch nicht antworten, wenn man keine Ahnung hat. Füllst du beim Brötchenholen beim Bäcker auch immer Papiere aus und lässt sie vom Bäcker unterschreiben? Ich nicht. Und einen Kaufvertrag mit dem Bäcker habe ich trotzdem.

@AalFred2

UnsinnHoch3

Wenn ihr euch per Mail geeinigt habt, dass du das Gerät zum Preis X kaufen willst, dann handelt es sich dabei um einen Kaufvertrag, der einzuhalten ist