Kaufbestätigung gleich Rechnungsbeleg?
Ich habe Online digitale Produkte aus Amerika erworben. Das hat auch alles geklappt. Ich fragte dann nach einem Rechnungsbeleg und der Verkäufer schien wohl etwas irritiert und wusste nicht was ich meine. xD Ich habe nach dem Kauf Zwei E-Mails erhalten. Einmal eine Mail wo drin steht "Danke für Ihren Kauf" (Da steht auch weiter unten "Billig Adress" und dann mein Name und Adresse sowie alle Artikel plus Preise und Gesamtpreis aufgelistet. Und eine Zweite E-Mail mit den Downloadlinks zu den Produkten.
Ist die erste E-Mail demnach schon der Rechnungsbeleg? Sprich Kaufbestätigung und Rechnungsbeleg zugleich oder müsste mir der Verkäufer (wenn ich es verlange) ein Rechnungsbeleg (beispielsweise als PDF oder Mail) zuschicken, weil das was er mir geschickt hat nicht ausreicht? Ich sammele generell alle Rechnungen, aber manchmal gestaltet es sich doch schwerer als gedacht. Manche vergessen es und manche wie man sieht verstehen nicht recht oder verstehen es falsch wie auch immer xD.
1 Antwort
Hast du ihn nach einer "invoice" gefragt? Das wäre die korrekte Vokabel im geschäftlichen Bereich.
Ansonsten wäre die Frage, was du mit der Rechnung machen möchtest. Einfach nur für dich aufbewahren, um nachzuvollziehen, was du wann und wo gekauft hast, Haushaltsbuch beispielsweise? Oder doch irgendwas in Richtung Steuern? Bei letzterem müsstest du schauen, ob die rechtlich geforderten Angaben auf dem, was du da hast, vorhanden sind oder nicht.
Kannst du unter dem Stichwort "ordnungsgemäße Rechnung" googlen und nachlesen :). Das sind die Angaben, die die Gesetze rund um Rechnungen in Unternehmen für eine korrekte Buchführung und somit die korrekte Abrechnung der diversen Steuern fordern. Zudem kann es sein, dass die bei internationalen Geschäften noch ein paar weitere Angaben benötigen, wegen sowas wie Zoll oder der Umsatzsteuer, aber da bin ich so aus dem Stehgreif nicht 100% fit ;).
Ich habe da mal gegoogelt. Hätte ich auch selbst drauf kommen können haha xD. Jedenfalls wird wohl für eine ordnungsgemäße Rechnung unteranderem Name und Anschrift von Käufer und Verkäufer verlangt (ohne Gewähr). Das erfüllen meine Mails nicht, also habe wohl keine richtige Rechnung. xD Naja mal sehen wie sich das entwickelt.
Auch nicht irgendwo unten im Kleingedruckten oder so? Diese Angaben müssen nicht wie beim Briefkopf oben groß draufstehen, die dürfen sich auch irgendwo in der Fußzeile oder so tummeln :). Machen Unternehmen recht oft, weil so die Rechnung übersichtlicher wird und auch bei mehreren Artikeln alles noch auf eine Seite passt.
Leider nicht. xD Da steht ganz unten in der Mail nur die Webseite des Verkäufers. Keine Ahnung ob das auch ausreicht. Ich vermute mal eher nicht, bin mir aber nicht sicher.
Nee, ne Website dürfte dem deutschen Recht nicht genügen ;). Aber wenn's nur für deine Unterlagen ist, ist das ja egal :).
Ja ich habe das Wort Invoice verwendet. Ersteres habe ich vor. Also eher aufbewahren der Nachvollziehbarkeit wegen. Was wären denn die "rechtlich geforderten Angaben"? So aus reiner Neugierde.