kaufvertragsbruch oder nicht?

6 Antworten

Eigentlich wurde hier ein Kaufvertrag vereinbart. Somit hat sich der Käufer sowie der Verkäufer dazu verpflichtet, den Artikel zu kaufen bzw zu verkaufen.

Das was der Verkäufer hier probiert grenzt ja - meiner Meinung nach - schon fast an Erpressung...^^

Kauf ihm das Teil nicht ab oder wenn dann nur zu dem vereinbarten Preis.

karlboczkaj 
Fragesteller
 08.09.2015, 22:30

hallo, danke für die zügige antwort. nun bin ich also wie gedacht im recht aber es kommt noch bunter: nachdem ich bei ihm vor der haustür stand und geklopft und geklingelt habe kam keine antwort und die türe wurde mir auch nicht geöffnet. nachdem ich ging bekam ich eine sms von ihm, dass er das rad bereits weiterverkauft hätte. wie soll ich nun vorgehen?

Interesierter  08.09.2015, 22:54

Die entscheidende Frage ist: Wurde ein rechtswirksamer Vertrag geschlossen oder nicht? Diese Frage ist eindeutig mit NEIN zu beantworten. Der Vertragsschluss wurde auf den Abholzeitpunkt verschoben.

Ob eine wirksame Angebotsbindung vorliegt, geht aus der Fragestellung nicht hervor. Wie auch immer, liegt die Beweislast hier beim Käufer.

Hallo,
der Verkäufer hat Dir zugesichert, dass das Rad reserviert wird, Du hast zugesichert, dass Du das Rad kaufst.

Also habt ihr einen Kaufvertrag abgeschlossen, den beide Seiten erfüllen müssen.
Aber Papier ist geduldig.

Du müsstest wohl einen Anwalt einschalten, der nicht wirklich günstig ist, es sei denn, man hat eine Rechtschutzversicherung.
Auch wenn Du gewinnen solltest, wäre das Rad wohl nicht mehr da.
Du könntest dann vom Verkäufer das Fahrrad zum vereinbarten Preis verlangen, aber es könnte dann vor Gericht landen.
Wenn beim Verkäufer dann nichts zu holen ist, hat man "Perlen vor die Säue geworfen".

Evtl. reicht es ja auch, dem Verkäufer etwas Druck zu machen und auf §433 Bürgerliches Gesetzbuch hinzuweisen.

§ 433 BGB Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

Quelle:
http://www.buergerliches-gesetzbuch.info/bgb/433.html

Auch wenn Du keine Rechtschutzversicherung hast, würde ich Schritte androhen.
Der Verkäufer weiß ja nicht, ob Du eine Rechtschutzversicherung hast, oder nicht. ;)

Viel Glück!

karlboczkaj 
Fragesteller
 08.09.2015, 22:36

hallo, danke für die zügige antwort. nun bin ich also wie gedacht im recht aber es kommt noch bunter: nachdem ich bei ihm vor der haustür stand und geklopft und geklingelt habe kam keine antwort und die türe wurde mir auch nicht geöffnet. nachdem ich ging bekam ich eine sms von ihm, dass er das rad bereits weiterverkauft hätte. wie soll ich nun vorgehen?

RuedigerKaarst  08.09.2015, 22:38
@karlboczkaj

Lasse jemand anderen mal wegen dem Rad fragen, so dass er sich als Interessent ausgibt.

Evtl. will der Type nur mehr Geld.

Dann hättest Du bessere Chancen.

karlboczkaj 
Fragesteller
 08.09.2015, 22:46
@RuedigerKaarst

hallo, das wird leider nicht möglich sein, da der verkäufer das inserat sofort gelöscht hat nachdem er das höhere gebot erhalten hat. anwalt holen wäre kein problem ich bin rechtsschutzversichert. 

RuedigerKaarst  08.09.2015, 23:52
@karlboczkaj

Dann würde ich mich wenigstens beraten lassen.

Viel Glück!

Eine Reservierung ist kein Kaufvertrag sondern eine Kaufabsichtserklärung.

Juristisch gesehen, sind das 2 Paar Stiefel. Eine Kaufabsichtserklärung ist nicht bindend. Um einen rechtsgültigen und bindenden Kaufvertrag abzuschliessen, hättet ihr den Kauf perfekt machen müssen, was ihr versäumt habt.

Definitiv wurde hier kein Kaufvertrag abgeschlossen. Oder hast du gesagt: "Hiermit kaufe ich!" Hat der Anbieter gesagt: "Hiermit verkaufe ich!" Nein, du hast gesagt: "Ich werde kaufen!" Damit hast du den Vertragsschluss in die Zukunft verschoben.

Du könntest allenfalls argumentieren, der Anbieter hätte dir ein Angebot unterbreitet und es wäre vereinbart worden, dieses Angebot bis zum heutigen Tag aufrecht zu erhalten. Das ist aber ein sehr gewagtes Spiel, auf das ich nicht unbedingt etwas setzen würde.

karlboczkaj 
Fragesteller
 08.09.2015, 22:54

hallo, ich habe ihm per sms ,,ok ich nehme es!´´ geschrieben. reicht das als vertragsschluss?

Interesierter  08.09.2015, 22:56
@karlboczkaj

Du schreibst, du hättest es reserviert. Eine Reservierung ist kein Kaufvertrag sondern vielmehr ein "Zurücklegen".

Definitiv wird mit der Reservierung kein Kaufvertrag abgeschlossen.

Nun musst du selbst klären: Hast du es reserviert oder hast du es gekauft?

karlboczkaj 
Fragesteller
 08.09.2015, 23:05
@Interesierter

hallo, danke für die schnelle antwort. um 100% klarheit zu schaffen müsste ich schon die ganze sms-unterhaltung online stellen aber ich versuche s mal zu erklären: nach fragen bezüglich des zustandes des artikels habe ich ihm geschrieben ,,ok ich nehme es!´´ und habe ihn gebeten das inserat zu entfernen bzw. als ,,verkauft´´ zu markieren. seine antwort war, dass er die anzeige deaktiviert hat (hat er nicht, erst später) und dass das rad für heute reserviert sei für mich. daraufhin haben wir ort und zeitpunkt der übergabe ausgemacht und es war alles klar, bis er mir dann wegen dem höheren angebot geschrieben hat.

mfg karl

Interesierter  08.09.2015, 23:19
@karlboczkaj

Ein Kaufvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande.

Wie lautete deine Willenserklärung? "Ok, ich nehme es!" Wie lautete die Willenserklärung des Anbieters? "Ich reserviere es für heute!" Diese Willenserklärungen stimmen nicht überein.

So wie ich es sehe, gibt es keine Willenserklärung des Anbieters, die mit deiner Willenserklärung übereinstimmt. Damit gibt es auch keinen Kaufvertrag.

Wenn es für dich reserviert ist, kann er es nicht so ohne weiteres jemand anderem verkaufen. Die Frage ist, wie weit du alles nachweisen kannst und ob du dir deswegen womöglich einen Haufen Ärger antun willst. Rechtlich hättest du -meines Erachtens- gute Chancen auf das Rad zum vereinbarten Preis oder evtl. Schadenersatz wenn er es anderweitig verkauft. Aber ggf. hast du halt auch eine Menge Ärger, was das Ganze dann doch eher unrentabel erscheinen lässt. 

Das Rad wurde nur reserviert, der Kaufvertrag wurde nicht zum Abschluss gebracht.

RuedigerKaarst  08.09.2015, 22:36

Es wurde doch alles in beiderseitigem Einvernehmen geklärt.

  • Preis
  • Abholzeitpunkt
  • Abholort

Aus welchem Grund sollte dann kein Kaufvertrag stattgefunden haben?

Interesierter  08.09.2015, 22:52
@RuedigerKaarst

Nein!

Wurde der Kaufvertrag geschlossen? Der Schluss des Kaufvertrages wurde auf den Abholzeitpunkt verschoben und somit eben nicht sofort durchgeführt. Ob eine wirksame Angebotsbindung vereinbart wurde, geht aus der Fragestellung nicht eindeutig hervor.