Wie kann ich rechtlich vorgehen wenn der Verkäufer meinen Artikel an die falsche Adresse verschickt ich aber schon das Geld überwiesen habe?

5 Antworten

Nochmal zur Klärung. Ich habe dem Empfänger meine Adresse angegeben. Das geht auch aus den Ermittlungsunterlagen hervor. Der Verkäufer hat den Artikel an eine andere Adresse geschickt.

Genauso hab ichs vermutet. Ich bin mir fast 100% sicher das du ihn auf Schadensersatz verklagen kannst. Immerhin hat er seinen Vertragsteil NICHT erfüllt.

Du forderst ihn mit Fristsetzung auf, dir die Ware zukommen zu lassen. Kommt er dem nicht nach, trittst du entweder vom Vertrag zurück und forderst dein Geld zurück oder verklagst ihn auf Lieferung der Ware.

"Es wurde nachgewiesen, dass der in der Rede stehende Artikel versandt und auch empfangen wurde. Die Empfängeranschrift stimmt nicht mit ihrer überein."

Dann hast Du in Deiner E-Mail eine andere Anschrift angegeben als Du wolltest. Genau das steht da im Urteil.

Der Verkäufer hat das Paket wohl genau dahin geschickt was Du aufgegeben hast. Wenn dir das nachträglich nicht mehr gefällt, kann man wohl kaum von Betrug reden.

Der Versender kann auch irrtümlich eine falsche Adresse angegeben haben.

Wurde das Paket an die Adresse gesendet welche DU dem Verkäufer mitgeteilt hast oder an eine fremde Adresse die DU nie mitgeteilt hast ?

Das steht doch im Urteil. An die Adresse die er/sie mitgeteilt hat.

@DoeJohn101

Auszug von Noah6644 "Ich habe das Geld überwiesen und dem Verkäufer MEINE ADRESSE, ebenfalls per Email, zukommen lassen"

Die Aussage des Urteils "Die Empfängeranschrift stimmt nicht mit ihrer überein." , bedeutet noch lange nicht, das diese Empfängeranschrift vom Käufer mitgeteilt wurde. Kann auch eine Verwechslung vom Verkäufer sein wenn er mehrere Artikel verkauft hat und Adressen vertauscht hat.

Nö, da steht nur , daß die Adressen nicht übereinstimmen. Sowas kann auch aus versehen passieren, wenn der Verkäufer mehere Artikelversendet, daß mal ne falsche Adresse auf dem Paket landet.

Eine Straftat kommt nicht in Betracht, dann mußt du dir dein Geld vom Verkäufer zurückholen. Eine Verurteilung hätte dir übrigens auch nicht dein Geld zurückgebracht. Darum mußt du dich selber kümmern, nicht der Staatsanwalt oder das Gericht.

Es kommt ja durch die Abmachung ein Kaufvertrag zustande. Ich bin zwar kein Anwalt, aber bin mir sicher das der Käufer den Verkäufer auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung verklagen kann.