Fahrradkauf - legal o. Helerei?
Zur Zeit suche ich für einen Bekannten ein gebrauchtes günstiges Fahrrad, auch zum herrichten. Auf die Optik kommt es dabei nicht an. In einem Online Kleinanzeigen Portal habe ich eines entdeckt und den Verkäufer angeschrieben. Neben ein paar technischen Daten fragte ich nach einem Eigentumsnachweis (z.b Kaufbeleg) - ich will kein geklautes kaufen. Der Verkäufer antwortete prompt und erklärte, das dieses Rad schon weg sei und er aber noch weitere ähnliche hat. Diese stammen einer Säuberungs- Aktion seiner Wohnanlage. Nun zur eigentlichen Frage: kann - wenn dies so stimmt - die Hausverwaltung bzw. Kleinanzeigenersteller diese überhaupt legal verkaufen bzw. Ich rechtmäßig Eigentum daran erwerben? Theoretisch kann das Rad ja auch zuvor gestohlen worden sein und sozusagen seine vorerst letzte Ruhestätte im Fahrradkeller der Wohnanlage gefunden haben. Da das Rad schon weg war, ist die Frage eher theoretischer Natur- interessieren würde es trotzdem. Was denkt ihr?
Da nun schon zwei mal eine Antwort kam, dass man an gestohlenen Sachen kein Eigentum erwerben könne: Ich weiss dass man an gestohlenen Sachen kein Eigentum erwerben kann. Deshalb fragte ich nach einem Kaufbeleg bzw. Eigentumsnachweis. Die Frage ist, ob die Hausverwaltung/der Anzeigenersteller mit einer Säuberungs- Aktion zum Eigentümer wird und das Rad überhaupt verkaufen kann.
3 Antworten
Frag einfach nach der fahrgestellnummer. Diese kannst du von der polizei überprüfen lassen. Ist sie nicht als gestohlen gemeldet, kannst du das fahrrad kaufen. Theoretisch kann es dann zwar immer noch gestohlen sein, aber das kann man letztendlich nicht nachprüfen. Es gibt eben leute, die sich niemals die fahrgestellnummer notieren, und somit bei diebstahl auch keine angeben können. Bei autos wäre es das selbe, wenn es nicht in den fahrzeugpapieren stehen würde.
Was war daran nicht verständlich? Sofern dieser nicht die rechnung als beweis aufgehoben hat, kann man weder beweisen, dass er der rechtmäßige eigentümer ist, noch kann man das gegenteil beweisen. Es ist ein gebrauchtes fahrrad. Hebst du dir von allem was du jemals gekauft hast eine rechnung auf? Von einem bügeleisen, von einem besteckset, von deinem geschirr? Mit sicherheit doch nicht. Und wenn du dir in 5 jahren ein neues geschirr kaufst, weil du ein anderes muster willst und dein altes auf ebay verkaufst, wer sagt dann dass du es ursprünglich nicht mal beim ikea geklaut hast? Die antwort ist: keiner
Das bedeutet, sofern die fahrgestellnummer nicht bei der polizei im computer vorhanden ist mit einer meldung "gestohlen" kann man es ohne probleme kaufen. Ob es nun hehlerware ist oder nicht, kannst du im endeffekt von gar nichts im internet wissen. Außer bei großen bekannten online-händlern, da kann man sich in der regel drauf verlassen dass es keine hehlerware ist...aber selbst das könnte theoretisch gesehen dennoch gestohlene ware sein.
Folglich: lass checken obs gestohlen gemeldet wurde, wenn nicht, dann kannst es kaufen.
kein gutgläubiger erwerb bei gestohlenen sachen
kaufst du ein gestohlenes rad, wirst du nicht wirksam eigentümer
Wenn du Diebesgut kaufst, erwirbst du daran kein Eigentum. Der rechtliche Eigentümer kann es jederzeit wieder zurücknehmen bzw. zurückbekommen und du kannst gucken, wie du das Geld vom Hehler wiederbekommst.
Ich weiss dass ich an gestohlenen Sachen kein Eigentum erwerben kann. Deshalb fragte ich nach einem Kaufbeleg bzw. Eigentumsnachweis.
Das war keine Antwort auf die Frage. Die Frage ist, ob die HV/der Ersteller der Kleinanzeige überhaupt zum Zeitpunkt des Verkaufs der Eigentümer ist.