Rechtsfall: gebrauchtes Fahrrad gekauft, das der Verkäufer zuvor eigentlich gestohlen hat?

11 Antworten

In Deutschland kannst du an gestohlenne Gegenständen kein Eigentum erlangen. Daher hat der ursprüngliche Eigentümer noch immer das Eigentum an dem Fahrrad.

Du hast jedoch Ansprüche an den Verkäufer und kannst von ihm den Kaufpreis und eine Aufwandsentschädigung zurück verlangen! Hoffentlich ist der Vertrag korrekt und der Verkäufer auffindbar und zahlungsfähig.

Der Verkäufer konnte dir das Eigentum nicht übertragen, weil er selbst nicht Eigentümer war. Also bist du auch nicht Eigentümer. Ob es einen Kaufvertrag gab, ist vollkommen irrelevant.

Du musst selbstverständlich das Fahrrad dem Eigentümer zurück geben.

Wenn dir aus der ganzen Sache ein Schaden entstanden ist (z.B. du jetzt weniger Geld hast als vorher), musst du dich an den Verkäufer wenden und die Sache mit ihm klären. Sprich, ihn mit Anwalt und notfalls privatrechtlichem Prozess dazu bringen, dass er dir das Geld zurück gibt. Das ist nicht das Problem des rechtmäßigen Eigentümers des Fahrrades.

Rechtslage Österreich.

Von einem Privaten "gekauft" musst Du es leider dem Eigentümer zurückgeben.

Andes wäre es bei einem "befugten Geschäftsmann" oder einer "öffentlichen Versteigerung".

Du kannst kein Eigentum auf gestohlene Ware beanspruchen. Der echte Eigentümer muss allerdings belegen das es sein Eigentum ist. Liegt denn eine Diebstahlanzeige von vor deinem Kauf vor?

Ich könnte mir vorstellen das VK und Besitzer daraus auf Geschäftsmodell machen könnten.