Kassendifferenz: Ab welcher Höhe darf eine Abmahnung folgen?

6 Antworten

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lass dich deshalb beraten, gewerkschaft , anwalt oder gehn zum Arbeitsgericht auch die geben auskunft!

Du hast es unterschrieben, nicht? Dann ist es auch zulässig...

verreisterNutzer  23.03.2014, 00:03

Die Schlussfolgerung ist leider falsch!

Grundsätzlich herrscht Vertragsfreiheit, nach der man auch in Arbeitsverträgen allerhand vereinbaren kann. Einzelne strittige Vereinbarungen können jedoch sehr wohl im Nachhinein vom zuständigen Arbeitsgericht für unwirksam erklärt werden - ohne dass dadurch der Rest des Vertrages unwirksam wäre.

Familiengerd  23.03.2014, 13:30

Du hast es unterschrieben, nicht? Dann ist es auch zulässig...

Immer wieder diese ätzenden Antworten! :-((

Eine Vereinbarung ist nicht nur alleine deswegen schon zulässig, weil sie unterschrieben wurde - siehe Kommentar von Nightstick!

johnnymcmuff  23.03.2014, 20:27
@Familiengerd
Immer wieder diese ätzenden Antworten! :-((

Ist seine Leiblingsbeschäftigung:

Entweder andauernd anmerken dass es ggogle gibt, oder Gegenfragen stellen, weil er nicht weiß was dieses oder jenes bedeutet.

Oder einfach nur falsche Antworten geben.

Ganz selten mal ein vernünftige oder richtige Antwort.

Wenn du es vorher unterschrieben hast, kannst du da nichts machen.

verreisterNutzer  23.03.2014, 00:11

Das stimmt so leider nicht!

Indem der Arbeitnehmer Klage vor dem zuständigen Arbeitsgericht erhebt, kann er, wenn er obsiegt, sehr wohl einzelne Vertragsbestandteile als unwirksam aus seinem Vertrag heraus bekommen (==> siehe auch meinen Kommentar zur Antwort von @DeadWeasel).

Familiengerd  23.03.2014, 13:31

Wenn du es vorher unterschrieben hast, kannst du da nichts machen.

Noch so eine Antwort!!! :-((

Was andere haben interessiert nicht, denn die überschreiten die vertraglich festgelegte Grenze ja nicht! Dir würde ja theoretisch bei täglichen 4,99€ auch nichts passieren! Sei froh wenn sie nur abmahnen, bei knapp 3 Monaten gäbe es auch unternehmen da könntest du jetzt gehen!

verreisterNutzer  22.03.2014, 23:54

Er hätte ja auch 2,86 Euro aus eigener Tasche hineinlegen können, dann hätte er keine Abmahnung bekommen!

In diesem Zusammenhang stellt sich mir die Frage: Wird "Mankogeld" gezahlt?

Wenn ja, wieviel pro welchem Zeitraum?

Wenn nein, warum nicht? - Dies hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der 5,- Euro-Grenze in den Vertragsunterlagen.

Das Landesarbeitsgericht Berlin sah dies in einer neuen Entscheidung anders: Die Richter in der Hauptstadt entschieden, dass ein Fehlbetrag in Höhe von 10 Euro ausreiche, um eine wirksame Abmahnung aussprechen zu können. Die Duldung der kleineren Fehlbeträge in der Vergangenheit sei für die Wirksamkeit der Abmahnung unerheblich. Die Abmahnung durfte deswegen in der Personalakte der betroffenen Kassiererin bleiben.

Landesarbeitsgericht Berlin; Urteil vom 26. März 2004; Aktenzeichen: 6 Sa 2490/03

...allerdings fraglich ob man das während der vermutlichen Probezeit so durchzusetzen versucht...