Länger arbeiten als 10 Stunden?

5 Antworten

Ich vermute mal, Du arbeitest täglich acht Stunden im Hauptjob und hast noch einen Nebenjob, bei dem Du nach der Arbeitszeit von acht Stunden noch dreieinhalb Stunden arbeiten möchtest.

Dass das nicht gestattet ist, ist Dir ja klar. Ob Dein "Hauptarbeitgeber" das herausfindet, kann Dir jetzt niemand mit Gewissheit sagen. Der AG des Nebenjobs sollte allerdings darauf achten, dass Du nicht mehr als gesamt 10 Std./Tag arbeitest.

Wenn er weiß, dass Du einen Vollzeitjob hast, darf er Dir solche Arbeitszeiten gar nicht gestatten. Er verstößt dann wissentlich gegen das Arbeitszeitgesetz und begeht folglich nicht nur eine Ordnungswidrigkeit nach § 22 ArbZG sondern bei Wiederholung eine Straftat (§ 23 ArbZG).

Kommt auf dein Alter an, wenn du minderjährig bist nein, sonst ja.

Ja, die Arbeitszeiten müssen dokumentiert werden

DerKleineGrinch  03.08.2018, 07:53

Und was passiert dann damit?

musso  03.08.2018, 08:49
@DerKleineGrinch

rein theoretisch muss das Ordnungsamt (die Bezeichnung ist regional unterschiedlich) ab und zu Betriebe kontrollieren und dabei auch die Arbeitszeiten überprüfen. Verstöße können für den Arbeitgeber teuer werden. Das setzt natürlich reguläre Arbeitsverhältnisse voraus. Wenn jemand nebenbei schwarz arbeitet, kann man höchstens (da ist der Zoll zuständig) diese Schwarzarbeit unterbinden, jedenfalls wenn das gewerbsmäßig geschieht.

DerKleineGrinch  03.08.2018, 08:53
@musso

Dies mag vielleicht korrekt sein. Aber wir reden hier von unterschiedlichen AG. Hierfür müsste das Ordnungsamt alle Namen erfassen und eine Tagessumme bilden. Wie soll das gehen?

musso  03.08.2018, 09:30
@DerKleineGrinch

In der Praxis wohl kaum, in der Theorie muss der Zweitjob als solcher angegeben werden und man kann das dann auch prüfen, das ist aber aufwändig und kostet nur Geld, daher unterbleibt es meistens. Aber möglich ist es.

Höchstens wenn du irgentwo angestempelt bist oder dich jemand sieht

Ich hoffe doch wohl die Menschen im Lohnbüro.