Wohnung mit Zusatzvertrag auf Möbel bei Jobcenter SGB 2 legal?

6 Antworten

Ich glaube nicht, dass das Jobcenter bereit ist Dir eine möblierte Wohnung zu finanzieren, weil die da ein ganz anderes Konzept verfolgen.

Also unmöbilierte Wohnung anbieten und bei Bedarf Erstausstattung finanzieren.

Ich hatte diesen Fall auch schon vor 4 Jahren. Eine möblierte Wohnung wollte ein ALG2- Empfänger mieten. Ich hatte das Vermietungsangebot nicht gesplittet Wohnung ./. Möbel sondern nur die m² der Wohnung benannt, Grundmiete, pauschalisierte BK und getrennt Heizkosten. Das ging glatt über die Bühne. Möbelmiete extra ausgewiesen bezahlt das JC nicht. Dem Mietvertrag kannst du eine Inventarliste antackern, wenn das JC den Vertrag bestätigt hat.

Solange die Ausstattung zum Mietvertrag gehört, also kein Zusatzvertrag abgeschlossen wird und die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) angemessen ist, sollte es da keine Probleme geben.

Ist z.B. bei einem Kabelanschluss mit Versorger auch so, wenn dieser Bestandteil des Mietvertrages ist, dann müssen diese Kosten vom Jobcenter auch anerkannt werden, wenn die gesamte KDU - im Rahmen liegt.

Wenn der Vermieter die Möbel mit in die Miete einbeziehen würde, wäre die Wohnung für dich zu teuer und würde vom JobCenter abgelehnt.

Wenn du dich darauf einlässt, musst du die Zusatzkosten vom Regelsatz bezahlen.

Du möchtest also in eine Wohnung mit Möbeln einziehen. Dagegen spricht an sich nichts. Wenn die Wohnung (nur diese) den Vorgaben entspricht, wird diese auch im Regelfall bewilligt.

Was aber nicht zusätzlich in Rechnung gestellt werden kann, sind diese Möbel als eigener Posten bzw. wie du es nennst, einen Zusatzvertrag. Denn auch eine Möblierte Wohnung sind Teil der Unterkunftskosten und vom JC zu tragen. Hierzu gab es ua. auch Urteile vom BSG bzw. eine gründliche Google-Recherche findet ein paar solcher Fälle & Beispiele.

Hier ein Beispiel die Bruttokaltmiete beträgt 495 €, aber durch die Möbel steigt diese auf sagen wir 600 €. Das JC kann hier zu Recht aber sagen "zu teuer" und die Wohnung ablehnen. Man könnte ggf. auf die 6 Monate sich berufen dass das JC diese für mind. 6 Monate bezahlen muss, aber danach eben nicht mehr unter Umständen und dann stehst du da.

Kurz gesagt: Entweder sind die Möbel teil der Gesamtmiete, dann muss das JC diese ggf. übernehmen sofern die Wohnung dann noch im Rahmen ist. Einen eigenen Zusatzvertrag zwischen dir und dem Vermieter allerdings nicht.

Um die Recherche etwas zu vereinfachen:

https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-moeblierung-gehoert-zu-unterkunftskosten

https://www.anwalt-kiel.com/sozialrecht/sg-freiburg-mietkosten-sgb-ii-auch-fur-moeblierte-wohnung-voll-zu-uebernehmen/

https://www.google.com/search?rlz=1C1CHBF_deDE898DE898&sxsrf=ALeKk02FkIy_TyYHpliKmUd7KAmLu7uSwg%3A1589270793318&ei=CVm6Xsj2EszSsAem6azABA&q=m%C3%B6blierte+wohnung+jobcenter&oq=m%C3%B6bliert+mieten+jobcenter&gs_lcp=CgZwc3ktYWIQARgAMgUIABDNAjIFCAAQzQIyBQgAEM0CMgUIABDNAjoECAAQRzoHCCMQsAIQJzoGCAAQBxAeOgQIABANOggIABAIEAcQHjoGCAAQDRAeUIDlBljqogdg7bUHaABwAXgAgAGdAYgB7ReSAQQ4LjE4mAEAoAEBqgEHZ3dzLXdpeg&sclient=psy-ab

Super, vielen vielen Dank.

Aber legal ist der Zusatzvertrag dennoch oder? Den müsste ich dann von meinem Regelsatz bezahlen...

@LiebeSiegt7

Legal ja und ja diesen müsstest du ggf. vom eigenen Regelsatz bezahlen.