Jobcenter ALG II - Zählt es als Einkommen, wenn ich mir von Angehörigen Geld leihe, um mein Konto auszugleichen?

10 Antworten

Ein hohes Urteil sagte Folgendes.

Ein Privatdarlehen zählt nicht als anrechenbares Einkommen beim Bedarf an ALG II, wenn

  • die Rückzahlung fest vereinbart ist,
  • die Rückzahlung auch tatsächlich stattfindet.

Gruß aus Berlin, Gerd

Halte den Kredit von deinen Angehörigen auf alle Fälle schriftlich fest. Ich würde sogar noch weiter gehen. An deiner Stelle würde ich sogar eine Kopie des Kreditvertags an die Leistungsabteilung des Jobcenters schicken. Mit der Überschrift " So weit ist es jetzt schon gekommen ". Auf dem Kontoauszug sollte stehen " Kredit für den armen Arbeitslosen - um pünktliche Rückzahlung wird gebeten. "

Könnte schwierig werden .. Du hast ein "Einkommen" .. wenn das auf dem Kontoauszug auftaucht, gibt es sicher Probleme. 

Ich würd mich an den Bearbeiter wenden und nachfragen .. sicher ist sicher.. bevor noch mehr Schulden auftreten. 

Im Verwendungszweck muss zinsloses privates Darlehen stehen und du solltest einen Vertag abschließen !

Musterverträge findest du im Internet,musst du nur mal eingeben ,, Privater Darlehensvertrag bei ALG - 2 ",da wirst du etwas finden.

Es muss nachweisbar ein Darlehen sein, und die Rückzahlung muss sich auch nachweisen lassen. Ansonsten geht das JobCenter von einem Einkommen aus. Schließe also einen schriftlichen Darlehensvertrag ab und überweise die Rückzahlungsraten von deinem Konto. Dann dürfte es keine Probleme geben.