kann sozialamt auf wohnung zugreifen, wenn oma ins pflegeheim muss und lebenslanges wohnrecht in besagter wohnung hat?
hi, die oma, die lebenslanges wohnrecht im haus hat, muss ins pflegeheim... das sozialamt ist in kenntnis über das wohnrecht und hat nun andeutungen gemacht, dass sie auf omas wohnung zugreifen können... ist das rechtlich wirklich vertretbar? wohnrecht bedeutet doch kein eigentum! das haus gehört meinem mann und mir... weil wir noch etliche schulden haben, kann das sozialamt uns finanziell nicht zur kasse bitten.. können die uns zwingen, die wohnung von oma zu vermieten, um an ihr geld zu kommen? wir sind für jede antwort dankbar!
4 Antworten
Sie kann euch sogar zwingen, die Wohnung zu verkaufen!
Falsch! Können sie nicht! Aber Unterhaltspflicht besteht dennoch
Hallo Christina,
berate Dich mit einem Anwalt, denn das Wohnrecht hat einen finanziellen Wert, und wie der ermittelt wird, kann Dir der Anwalt sagen.
Die Oma hat sicher zum Kauf des Hauses etwas beigesteuert, um sich damit das Wohnrecht zu sichern.
Ob Ihr einen Fremden zur Miete in Euer Haus lassen müßt oder ob es günstiger ist, noch einen Kredit zur Ablösung des Wohnrechts aufzunehmen, vermag ich nicht zu sagen.
Ich wünsche Euch, daß Ihr eine gute Lösung für Euer Problem findet.
Giwalato
Ja, die Wohnung der Oma wird vermietet werden müssen.
Aber abgenommen bekommt ihr das Haus nicht, wenn es der Selbstnutzung dient.
Das wäre ausschließlich der Fall, wenn es sich um ein Nießbrauchrecht und nicht wie geschildert, um ein Wohnrecht handeln würde.
Enteignen geht übrigens auf gar keinen Fall! - Dafür fehlt jegliche Voraussetzung.
können die uns zwingen, die wohnung von oma zu vermieten, um an ihr geld zu kommen?
ich glaube schon. wenn oma ihren heimaufenthalt selbst finanzieren könnte dadurch, muss das nicht die allgemeinheit.
bin aber weder fachanwalt noch sozialamtsmitarbeiter
alternativ müsst ihr, also die kinder, ran.