Lebenslanges Wohnrecht- Wohnung schon ausgeräumt?

2 Antworten

Das Wohnrecht bleibt bestehen. Du hast die Möglichkeit, mit deiner Oma zu reden, ob du dort einziehen könntest.. Vermietet werden darf die Wohnung nur, wenn das Wohnrecht etwa durch Tod endet oder vorzeitig durch Zustimmung deiner Oma beendet wird. Ausserdem muss dann ein entsprechender Grundbucheintrag erfolgen. Dazu kann sie aber nicht gezwungen werden. Das Alter spielt schon gar keine Rolle.

Die Oma kann bestimmen, was mit der Wohnung passiert. Sie kann sie z.B. für 1.-- € an dich vermieten oder an andere Personen zum ortsüblichen Mietpreis. Ich nehme an, dass das Wohnrecht im Grundbuch eingetragen ist, womit sie das Recht bis zu ihrem Tod hat, mit der Wohnung zu machen was sie will. Erst danach übernimmt der Vater alle Rechte. Die Pflichten hat er ja jetzt schon.