Muss ich meinen Großvater im Pflegeheim Miete bezahlen?

12 Antworten

Eine korrekte Beantwortung der Frage scheitert schon allein an der fehlenden Information, um welches Wohnrecht es sich hier handelt. Je nach Interessenlage ist es günstige ein Wohnungsrecht nach §§ 1090-1092 BGB oder nach der Spezialnorm § 1093 BGG oder zu vereinbaren. Muß Du einmal in den Überetragsvertrag aus dem Jahr 1996 schauen (Übertragung der Immobilie auf Deinen Vater und vermutlich auch darin enthalten die konkrete Wohnrechtsvereinbarung.

Für den Fall, dass der Wohnberechtigte ins Pflegeheim muss und die Pflegeheimkosten nicht selbst tragen kann, dass Sozialamt versucht die Ersatzleistung für das Wohnrecht (z. B. Anspruch auf Vermietungsgestattung) auf sich überzuleiten (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23. August 2016 – L 8 SO 343/15 –, juris). 

Umgekehrt kann es für den Wohnberechtigten von entscheidender Bedeutung sein, in diesem Fall zum Beispiel als Ersatzleistung z. B. die Einnahmen aus einer Vermietung der Wohnung zu erhalten. Es kommt eben endscheidend auf die jeweilige Interessenlage an.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/lebenslanges-wohnrecht-im-pflegefall-was-sie-beachten-sollten_106788.html

Woher ich das weiß:Recherche

so ein Quatsch- die Kinder des Großvaters wären ggf. zum Elternunterhalt verpflichtet- als Enkel ist man von dieser Form des Unterhalts nicht eingeschlossen und aufgrund des Wohnrechts lässt sich auch kein Unterhaltsanspruch ableiten.

guinan  17.11.2014, 10:44

Geht ja auch nicht um Unterhalt. Geht um Verwertbarkeit des Wohnrechts

Joergi666  17.11.2014, 10:47
@guinan

ich verstehe die Frage aber so, dass er Miete (sprich Unterhalt) fürs Pflegeheim zahlen soll - was ja aufgrund des Wohnrechts Unsinn wäre

Da wird Dir hier keiner helfen können!

Ob Angehörige zur Zahlung der Heimkosten herangezogen werden (können) hängt von ganz viele Faktoren ab und die kann von hier aus keiner beurteilen!

Wende Dich notfalls an einen Anwalt für Sozialrecht.

Normal treten in einem solchen Fall die Kinder in die Pflicht, also Deine Eltern.

Das Wohnrecht kann ja nicht wahrgenommen werden, daraus leitet sich aber kein Recht für das Heim ab.

In die Pflicht genommen werden nur Verwandte in erster Linie. Du bist der Enkel.

Also, für mich riecht das auch ziemlich danach, als ob da die Tante (die ja als direkter Abkömmling ihrem Vater gegenüber unterhaltspflichtig ist) hier zu deinen Lasten ihre eigenen Kosten minimieren möchte. Aber das hängt wirklich davon ab, wie GENAU der Vertrag über das Wohnrecht deines Großvaters ausgestaltet ist. Wie lange gehört dir das Haus denn schon? Wenn es dir vom Großvater innerhalb der letzten zehn Jahre überschrieben wurde, käme da allerdings nämlich eine zumindest teilweise Rückforderung auf dich zu.