KAnn Schuldner nach Eingang der Anspruchsbegründung Widerspruch zurücknehmen?
Eine Freundin hat einen Mahnbescheid widersprochen und jetzt vom Gericht eine Anspruchsbegründung des Klägers erhalten.
Kann sie jetzt noch den Widerspruch zurücknehmen und die Schulden anerkennen?
3 Antworten
da es sich um privaten Streit handelt, sprich kein öffentliches Interesse, sehe ich kein Problem die Sache auch so zu beenden
auch da gibt es kein öffentliches Interesse.
Eigentlich ist es nur Sache dass die Schulden bezahlt werden und das Gericht dazu geholt wurde um Schuldner dazu zu bewegen die Schulden zu zahlen oder zumindest anzuerkennen so dass der Anspruchsteller auch sein Geld nach einigen Monaten noch erhält sprich Verjährung.
Ob das nun durch schriftliche Anerkennung oder Titel geschieht ist egal.
Bei einem gerichtlichen Titel werden die Gerichtsgebühren hinzu kommen
Das is ja nett vielen Dank. Ich dachte hier kommen böse Antworten.
Sie hat sich schriftlich ans Amt und den gläubiger gewarnt.
dass Staatsanwaltschaft/Gericht kein Interesse daran hat diesen Fall aufzuklären da weder strafbare Handlung noch Gefährdung anderer Personen vorhanden ist
Sie sind klasse.Tausend Dank.Jeglicher kontaktversuch ist gescheitert.Das Einschreiben wurde ja auch verweigert. Ich glaube es besteht ja nach Titulierung ein 2 wochenfrist zum bezahlen.
vielen Dank fürs Sternchen ;-)
Kommt dann der Vollstreckungsbescheid?
nur wenn es tatsächlich bei Gericht angeordnet wird würde Gerichtsvollzieher Bescheid bringen
Das habe ich jetzt nicht ganz verstanden??Kann denn jetzt schon gepfändet werden
nein
Die Schulden wurden anerkannt und es besteht vorläufige vollstrekbarkeit.
Kann Sie Mut einer Ratenzahlung eine Pfändung abwenden
dann ist es noch mal glimpflich ausgegangen also ohne große Gerichtssitzung usw.
Die Schulden kannst du abstottern und gut ist
Sie hat sich zahlungswillig bekundet und den Büro dort geschrieben das sie in 2 Raten zahlen kann und möchte.Nur wurde sich nicht zurück gemeldet, jetzt hat sie Angst das sie eine Pfändung bekommt
sie wird Zahlungsfristen für die Raten bekommen haben.
Wenn sie die nicht einhält kann es tatsächlich weiter gehen
Sie hat noch nix vom gläubiger erhalten.Also noch keine Rückantwort auf ihre Mail von letzter Woche
E-Mail ist da denkbar ungeeignet.
Alles mit Einschreiben Rückantwort
Vielen Dank für die geduldiger Antworten
gerne wieder ;-)
Auch danke das sie nicht verurteilen
jeder kann vorübergehend in Zahlungsschwierigkeiten kommen.
Das Leben hält oft unangenehme Sachen bereit
Ich muss nochmal schreiben. Sie hat den Gläubiger per Einschreiben mit rückschein einen Brief geschrieben mit Ratenzahlungsangebot.Das Einschreiben hat der Gläubiger verweigert. Was jetzt tun
wenn die Summe nicht zu groß ist versuchen das Geld z.B. von Verwandten Eltern ect zu leihen oder Bankdarlehen aufnehmen um den Gläubiger sein Geld sofort zu zahlen.
Eventuell kann man was verkaufen oder Pfandleihhaus um an das Geld zu kommen.
Als letzte Möglichkeit aber das wird nur bei sehr großer Summe gehen den Gläubiger informieren wenn er mit den vorgeschlagenen Ratenbeträgen nicht einverstanden ist soll er selbst einen Vorschlag zur Ratenhöhe machen.
Wenn er trotzdem sofort ohne Ratenzahlung sein Geld möchte ihm sagen dass man trotz aller Versuche die Summe zeitnah nicht aufbringen kann.
Dann bleibt nichts anderes übrig als in Privatinsolvenz zu gehen.
Das Ergebnis wäre dann dass der Gläubiger unter Umständen sein Geld nie wieder sieht.
Sie wollte die Raten in 2 Raten a 300 Euro zahlen.Jezut am 15. Und dann am Ende diesen Monats.Sie hat Angst das sie schon vorher gepfändet wird.
wenn sie die Absicht bestätigt hat dies zu zahlen hat Gläubiger keine rechtliche Handhabe sie zu pfänden.
Sie sind klasse.Tausend Dank.Jeglicher kontaktversuch ist gescheitert.Das Einschreiben wurde ja auch verweigert. Ich glaube es besteht ja nach Titulierung ein 2 wochenfrist zum bezahlen.
Ja, genau dafür ist das Verfahren ja gemacht...sie soll jetzt einfach die Schulden und entstandenen Kosten zahlen...
Vielen Dank für den netten Kommentar.
Logisch...
Zahlen und freundlich sein
Es geht Mobilfunkschulden.