Kann mir keinen anwalt leisten?
Hallo und zwar geht es um folgendes ich habe eine anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung das wo so nicht ganz stimmt wie die dame angegeben hat naja auf jedenfall kann ich mir als Alleinerziehende derzeit) keinen anwalt leisten den ich aber dringend bräuchte was kann ich jetzt tun bekomme alg2 danke
8 Antworten
Frag mal in deinem Freundeskreis vielleicht gibt es irgendwo einen freund der anwalt ist der es für dich gratis machen würde oder billiger
ehm eher nicht
Vor dem Strafrichter des Amtsgerichts besteht noch kein Anwaltszwang. Hier kann sich der Betroffene selbst verteidigigen. Nur bei größeren Sachen (Raub, Brandstiftung, Totschlag) die vor dem Landgericht verhandelt werden gib's Anwaltzwang, auch Automatisch mit Pflichtverteidiger.
In deinem Fall würde ich mich mit dem Gericht bezüglich verfahrens- und Prozesskostenhilfe in Verbindung setzen. Ggf. kann dir ein Pflichtverteidiger gestellt werden.
Wenns vors Gericht kommt kriegst du einen Pflichtverteidiger.
Ansonsten kannst du dich mal an den Anwalt deiner Wahl wenden, der berät dich zum Thema Prozesskostenhilfe
Dann geh am Besten noch heute zum Amtsgericht:
"Die Beratungshilfe können Sie beantragen, bevor oder nachdem Sie einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl aufsuchen / aufgesucht haben. Den Antrag nimmt das Amtsgericht an Ihrem Wohnort entgegen. Dort ist man Ihnen während der Geschäftszeiten in der Regel beim Ausfüllen des entsprechenden Vordrucks behilflich. Empfangen Sie Sozialhilfe oder ALG II (Hartz 4) nehmen Sie am Besten Ihren jüngsten Bewilligungsbescheid, ansonsten Nachweise über Ihr Einkommen und Ihre Ausgaben (Gehaltsabrechnung / Kontoauszug (letzten drei Monate) / Mietvertrag etc.) mit."
Quelle: http://www.pkh-rechner.de/beratungshilfe.html
Telefonisch würde ich via Google-Suche und Bewertungssystem nach dem besten Anwalt*in in Deiner Gegend schauen. Aufgabengebiet des/r Verteidiger*in müsste hier das Strafrecht sein.
Also wenns nur vorm Amtsgericht verhandelt wird besteht kein Anwaltszwang. Wegen Prozesskostenhilfe, Pflichtverteidiger usw. kann sie sich mit dem Amtsgericht in Verbindung setzen
Wenn es eine Verhandlung vor dem Amtgericht geben wird, wirst Du (wahrscheinlich / vermutlich ) ohne Anwalt antreten müssen, da dort keine Anwaltspflicht besteht.
Das hat nichts damit zu tun, vor welchen Gericht verhandelt wird. Es geht um Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren, da wird der Pflichtverteidiger kaum verwehrt werden können.
Bei einer möglichen Strafe von 10 Jahren würde auch ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden.
Im Strafrecht gibt es kein Anrecht auf PKH.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/pflichtverteidiger-vs-prozesskostenhilfe-im-strafrecht_034529.html
ja def termin zur Verhandlung Steht schon fest