Was passiert wenn ich nicht zum Gerichtstermin gehe?

7 Antworten

Was ist der (sinnvolle?) Hintergrund für deine Überlegungen, NICHT vor Gericht zu erscheinen?

Hier noch fachliche Information:
http://dost-rechtsanwalt.de/spezialisiert-auf-die-strafverteidigung-anwlt-berlin/rechte-des-angeklagten-im-gerichtsverfahren-des-strafrechts/das-recht-des-angeklagten-zur-teilnahme-an-der-verhandlung/wenn-angeklagte-nicht-zur-hauptverhandlung-kommen/

Zitat:
Das Gericht kann Zwangsmaßnahmen ergreifen wenn es zu der Auffassung gelangt, der Angeklagte sei nicht genügend entschuldigt (§ 230 Abs. 2 StPO). Das kann in Form des sogenannten Vorführungsbefehls erfolgen. Der Angeklagte wird dann unter Zwang dem Gericht vorgeführt. Dieser ergeht zwecks Sicherstellung des Erscheinens des Angeklagten in der Hauptverhandlung. Noch gravierender ist der Erlass eines Haftbefehls gegen den nicht zur Hauptverhandlung erschienenen Angeklagten. In einem solchen Fall bedarf es dann nicht einmal der sonstigen Voraussetzungen (§112-§113 StPO), die an den Erlass eines Haftbefehls gestellt sind.


Ich bin über 500 km von Zuhause entfernt im Moment.

@xbrokensoulx

Ja, das ist natürlich mit einem gewissen Aufwand verbunden.
Aber wenn ich mögliche Rechtsfolgen überlege, dann würde ich dir raten zu erscheinen.

Einige Zeit später:
Schade. Über ein 'Danke' hätte ich mich gefreut. Eigentlich ein üblicher Akt der Höflichkeit, wenn sich jemand die Zeit genommen hat, auf eine gestellte Frage vernünftig zu antworten.

Die Kosten für eine neuerliche Terminfestsetzung dürfte zu Deinen Lasten gehen

Und der Richter kann Deine Vorführung von Amts wegen verfügen.

Zunächst mal ist es egal ob Dein Vater zu der Verhandlung erscheint. Es ist Deine Vorstellung und ohne Dich fällt die Sache aus. Das sollte Dein Anwalt allerdings wissen.

Zunächst wirst Du natürlich mit den entstandenen Kosten belegt. Dann werden wahrscheinlich die Herren in den blauen Uniformen auftauchen und Dich zum Termin vorführen. Treffen sie Dich nicht an, so wird der Richter einen Vorführungshaftbefehl erlassen. Dann wird nach Dir gefahndet und wenn man Dich verhaftet hat landest Du in der zuständigen JVA. Dort wirst Du solange bleiben bis der nächste Termin stattfindet und Du wirst dann vorgeführt. Nach dem Termin kannst Du wahrscheinlich wieder nachhause.

Wieso sollte man mich verhaften, wenn ich nicht mal was gemacht habe? Die Frau hat mich wegen nichts angezeigt, und wenn kann sie sich auch richtig ausdrücken, verletzt hab ich nämlich niemanden.

@xbrokensoulx

weil Du einen Termin hast, den Du wahrzunehmen hast - bleibst Du einfach weg, wirst Du vorgeführt

@xbrokensoulx

Genau DAS soll ja in bei der Gerichtsverhandlung geklärt werden, ob du was gemacht hast oder nicht. Das Fernbleiben könnte dir als Schuldeingeständnis (schlechtes Gewissen) ausgelegt werden.

Das ist genauso, wenn du nichts verbrochen hast, dich aber Polizisten im Rahmen einer Personenkontrolle auf der Straße überprüfen wollen und du davon rennst! Wenn du nichts zu befürchten hast, musst du auch nicht davon laufen.

Genau so ist das auch mit der Gerichtsverhandlung!

Da immer ALLE behaupten, dass sie gaaaaanz unschuldig sind, würde niemand mehr zur Gerichtsverhandlung kommen, weil jeder dem Urteil damit vorgreift.

Wenn du nicht zur Gerichtsverhandlung erscheinst, holen dich die Damen und Herren in blau und du sitzt im Knast. Zur Not probiere es aus und guck halt mal wer sich durchsetzt. Ob du oder der Staat? Ich möchte zu 664,4 % wetten, dass du diese Kraftprobe verlierst!

Deine Eltern haben es bestimmt nicht leicht mit dir......

hauptsache, DEIN anwalt geht dahin.

den anwalt deines vaters interessiert das gericht äusserst wenig...................

Ich bin 17 keine Ahnung wessen Anwalt das ist? Mein Vater hat das alles selbst geregelt

@xbrokensoulx

süss, die jugend von heute.. und unsere zukunft (ichkriegangst)

@Sansiverien

Omg eh wie schlimm, nur weil ich selbst keinen Anwalt habe?

@xbrokensoulx

Dein Vater kan da nichts regeln - Du bist die Angeklagte und musst zu dem Termin erscheinen ...

das möglicherweise ein Anwalt hingeht, reicht auch nicht

Wenn dein persönliches Erscheinen angeordnet ist möglicherweise eine Zwangsvorführung und ein Ordnungsgeld.

Angeklagte müssen immer persönlich erscheinen - eine Wahlmöglichkeit hat man nur im Zivilverfahren ...