Kann mir jemand etwas übersetzen (Polizei, LPD Sätze)?

3 Antworten

Zeugnischarakter bedeutet in der österreichischen Amtssprache, dass eine Bescheinigung gebührenpflichtig ist, sprich ein "Zeugnis" in der Terminologie des Gebührengesetzes, konkret von § 14 (Tarife der festen Stempelgebühren für Schriften und Amtshandlungen) Tarifpost 7 (Protokolle / Niederschriften) Abs. 1:

"2. Befunde und Vernehmungen anläßlich der Erteilung eines amtlichen Zeugnisses oder einer amtlichen Bewilligung auf Einschreiten von Privatpersonen von jedem Bogen feste Gebühr ................   13,20 Euro"

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40109074

Platt gesagt : die bestätigung sagt, Du hast es angezeigt. Aber es ist kein beleg dafür, dass wirklich (das muss erst ermittelt werden).

Das bedeutet, dass deine Aussage nicht alleine dadurch, indem du sie gemacht hast, erwiesen ist.

Kannst du mir  LPD Sätze übersezten?