Was bedeutet Diebstahl ohne erschwerenden Diebstahl / Fahrzeug?

6 Antworten

Das liest sich so, als sei etwas aus dem Wagen verschwunden, ohne dass er erkennbar beschädigt wurde und nun wird vermutet oder geraten, dass Du das mit einem Nachschlüssel gewesen seist.

Du musst nicht zu dem Polizeitermin gehen, und kannst das Gespräch auch abbrechen, wenn Du den Eindruck hast, dass Du nicht ohne Anwalt weitermachen willst.

Bevor du zur Polizei gehst, würde ich an deiner Stelle erstmal einen Anwalt konsultieren...

machhehniker  09.04.2016, 05:53

Ja, genau! Erstmal Anwalt und am Besten nur in dessen Begleitung zur Polizei gehen. Da kann man gleich ein Geständnis ablegen, stärker Verdächtig machen kann man sich nämlich nicht.

Bomberos911  09.04.2016, 16:15
@machhehniker

Wenn man vorher einen Anwalt konsultiert, muss das die Polizei nicht unbedingt mitbekommen...

Es ist sicherlich das normalste der Welt, dass man sich rechtlichen Beistand sucht, wenn einem eine Straftat vorgeworfen wird. Ein Anwalt kann auch gleich mal die Ermittlungsakten anfordern, als Privatperson kann man nur Auszüge anfordern...

machhehniker  10.04.2016, 05:09
@Bomberos911

Es ist das Normalste der Welt sich rechtlichen Beistand zu suchen wenn Einem eine Straftat vorgeworfen wird und man auch schuldig ist. Ist man nicht schuldig braucht man Nichts zu befürchten und man sucht sich gewöhnlich keinen rechtlichen Beistand!

Wenn der Anwalt auch gleich mal die Ermittlungsakten anfordert würde mich interessieren wie dies die Polizei nicht mitbekommen würde.

Ich wurde schon mehrfach einer Straftat verdächtigt, wurde zur Polizei vorgeladen, bin ohne einen Anwalt hinzugezogen zu haben hingegangen und es hat sich jedes Mal in einem kurzen Gespräch geklärt dass ich aus dem Kreis der Verdächtigen ausgeschlossen wurde.

Bomberos911  10.04.2016, 15:26
@machhehniker

Dann ist das ja bei dir gut gegangen. Und wenn man sich nichts vorzuwerfen hat und es auch keine ausreichenden Beweise gegen einen gibt, braucht man nichts zu befürchten. Mit oder ohne Anwalt.

Aber woher will ich wissen, wie die Beweislage gegen mich ist, wenn ich nicht die komplette Aktenlage kenne?

Ein Urteil muss am Ende des Tages aufgrund der vorliegenden Beweise und Zeugenaussagen gefällt werden. Wenn man sich einen Anwalt nimmt, ist das kein Schuldeingeständnis und ändert auch nichts an der Beweislage. Das ein Anwalt das subjektive Empfinden einiger Beamte der Strafverfolgung beeinflusst mag sein, letztendlich ist das aber vor Gericht unerheblich, wenn es vor Gericht um Beweise geht. Aber unter Umständen kann es helfen, bestimmte Sachverhalte zu kennen, die auch die Polizei und die Staatsanwaltschaft kennen.

Wenn es ein einfacher Sachverhalt ist, den man mit einem Kaufvertrag einfach aufklären kann, mag das vielleicht nicht notwendig sein. Bei komplexeren Sachverhalten, wo es vielleicht erstmal nur Zeugenaussagen gibt und keine entlastenden Beweise, macht es schon Sinn, wenn man das komplette Bild bekommt.

machhehniker  10.04.2016, 20:13
@Bomberos911

Ist ja Alles recht, schön und gut, aber wenn man Nichts verbrochen hat wo sollen dann Beweise gegen Einen herkommen?

Weshalb muß am Ende des Tages ein Urteil gefällt werden? Erstmal geht es um eine simple Befragung seitens der Polizei, das ist noch sehr weit von einer Gerichtsverhandlung entfernt und besonders bei komplexen Sachverhalten noch viel weiter von einem Urteil entfernt.

Ein Urteil würde schliesslich von einem Richter gefällt werden und der richtet sich auch nach der Glaubwürdigkeit aller Beteiligten. Mit gutem Gewissen zunächst ohne Anwalt zur Polizei gegangen zu sein wirkt sich jedenfalls nicht negativ auf seine Glaubwürdigkeit aus! Das subjektive Empfinden der Strafverfolger zu beeinflussen fürt aber meist dazu dass es gar nicht zu einem Gerichtstermin kommt.

Die Formulierung ist etwas gewöhnungsbedürftig, das hat mit der Statistik zu tun. Bei der Polizei gibt es jetzt unter der Überschrift "Diebstähle ohne erschwerende Umstände" (§ 242 StGB) im Unterpunkt "Diebstahl aus Fahrzeugen oder von Transportgütern" einen Fall mehr.

Dir wird vorgeworfen, aus einem nicht abgeschlossenen KFZ oder von der Ladefläche eines LKW etwas gestohlen zu haben. Was auch immer das heißen mag. 

Gehe zum Ladungstermin zur Polizei und höre dir an, was genau dir vorgeworfen wird. Nimm den Kaufvertrag mit. Vielleicht kannst du die ganze Sache mit wenigen Worten aus der Welt schaffen. Es muss ja nicht unbedingt du vom Käufer angezeigt worden sein, vielleicht wurde eine Straftat mit dem noch auf deinen Namen angemeldeten Wagen begangen. 

Mach eine Kopie vom Kaufvertrag und geh damit zur Polizei und leg das vor. Die können Dir dann weiterhelfen, welche Schritte Du unternehmen solltest