Ist wegen Freundin und überteuertem Essen Teller mitgenommen Diebstahl?

13 Antworten

Hallo  Nelvin,

um Deine Frage zu beantworten, muss man doch nur mal in das Gesetz schauen und lachlesen, was einen Diebstahl auch strafrechtlich zum Diebstahl macht:


§ 242 StGB - Diebstahl

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 

(2) Der Versuch ist strafbar.


Die Sache muss zum einen fremd sein. Es war nicht Euer Teller, als war es ein fremder (nämlich dem des Gastronomiebetriebes) Teller. 

Die Sache muss einem anderen weggenommen werden. Das habt ihr eindeutig getan, als ihr den Teller mitgenommen habt.

Ihr müsst absichtlich gehandelt haben. Der Teller ist ja nicht ausversehlich in Eurer Tasche gelandet, sondern ihr habt ihn absichtlich eingesteckt.

Die Wegnahme muss rechtswidrig gewesen sein. Hattet Ihr das Recht, den Teller einzustecken? Nein hatte ihr nicht

Habt Ihr Euch den Teller zugeeignet? Ja habt Ihr


Da hier alle Tatbestandsmerkmale erfüllt habt, habt Ihr mit dem Mitnehmen des Tellers, oder zumindest den Versuch den Teller mitzunehmen strafrechtlich einen Diebstahl begangen.

Wenn es Eure erste Tat ist, könnt Ihr Glück haben, dass das Strafverfahren nach folgender Rechtsgrundlage eingestellt wird und somit ohne Folgen für Euch bleibt:


§ 153 StGB - Einstellung wegen Geringfügigkeit

(1) Hat das Verfahren ein Vergehen zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Der Zustimmung des Gerichtes bedarf es nicht bei einem Vergehen, das nicht mit einer im Mindestmaß erhöhten Strafe bedroht ist und bei dem die durch die Tat verursachten Folgen gering sind.


Aber auf Deine Frage:

Zu Recht nur wegen Teller?

Ja das ist zurecht, auch wenn es sich nur um einen Teller handelt.

Vor allem, was glaubt Ihr was das Restaurant an Euch verdient hat, wenn ihr den Teller mitgenommen habt? Richtig, nichts, die haben im Grunde genommen umsonst gearbeitet. Mal ne Frage, arbeitet Ihr gerne umsonst?

Die Restaurant müssen eh schon eh recht knapp mit den Preisen kalkulieren. Man macht sich immer gar keine Gedanken, was so ein Restaurant für Ausgaben hat, sind ja nicht nur die Zutaten die für so ein Essen gekauft und bezahlt werden müssen, angefangen von der Pacht, über Gas, Wasser, Strom, über Personal und über die Ausstattung wie beispielsweise die von Euch mitgenommen Teller müssen vom Betreiber bezahlt werden. So wirklich viel bleibt von dem Preis für die Speisen nicht über.

Ich persönlich kann zumindest nachvollziehen, warum vom Personal ein entsprechender Strafantrag gestellt wurde.

Auf der anderen Seiten, ist so ein Diebstahl eines Tellers strafrechtlich ganz unten angesiedelt, so dass nicht mit einer allzugroßen Strafe gerechnet werden muss.

Schöne Grüße
TheGrow

Die Sache muss einem anderen weggenommen werden. Das habt ihr eindeutig getan, als ihr den Teller mitgenommen habt.

Darüber kann man sich trefflich streiten, denn beim servieren der Mahlzeit wurden die Teller ja übergeben. Möglicherweise liegt also auch nur eine Unterschlagung der Teller vor. Das ist aber letztlich eher ein akademisches Problem.

Der mit dem Restaurant geschlossene Vertrag kann auch als gemischter Vertrag angesehen werden, der eine Mietvertragskomponente hinsichtlich des Geschirrs enthält.

@jurafragen

Die Überlegung hatte ich zuerst auch gehabt, aber den Gedanken habe ich verworfen, da der Gast nicht frei über den Teller verfügen darf. Müsste halt im Zweifelsfall durch einen Richter entschieden werden. Tathandlung ist aber eh fast identisch und das die Höchststrafe bei einer Unterschlagung nur 3 statt 5 Jahre bei einer Unterschlagung beträgt halte ich persönlich für völlig unerheblich, da wegen eines Tellers ganz sicher keine Freiheitstrafe verhängt wird.

Gebe Dir für den Hinweis aber selbstverständlich einen Daumen hoch, denn ganz von der Hand zu weisen ist er nicht :-)

@ Nelvin

Huach ich lappe mich gleich schlapp, wie seid ihr denn drauf?

Ich glaube das ist ein Spaß oder?

Richtig, dass sie dich / euch kaschen, denn klar ist das Diebstahl.

Frage mich nur, wie ihr die schmutzigen Teller unbemerkt rausgeschmuggelt habt.

Wundert mich, dass ihr nicht auch Stühle mitgenommen habt oder waren die nicht schön?

In einem teuren Sterne-Restaurant essen gehen und dann noch das Geschirr mitnehmen, weil es deiner Meinung nach im Preis inbegriffen ist?

Hast du da nichts verwechselt, mit dem Weihnachtsstand, wo das Glühweinglas im Preis mit drin ist oder bei MAC mit Sammelgläser?

Sachen gibt es hier, also nee.

Wenn man sich ein teures Sterne-Restaurant nicht leisten kann, muss man halt woanders essen gehen. Die Teller sind nicht im Preis inbegriffen, die Anzeige wurde völlig zu Recht gemacht, das ist schlicht und ergreifend Diebstahl. Wo kämen wir denn da hin, wenn wir ein Essen für überteuert halten, einfach zum Ausgleich das Geschirr mitgehen zu lassen. Aus der Sache kommst Du nicht mehr raus, wird wohl auf ein Bußgeld hinauslaufen. lg Lilo

Es gibt keinen Mindestwert bei Diebstahl. Wenn Strafantrag gestellt wird, muß die Polizei die Anzeige aufnehmen und bearbeiten. Nebenbei: ein guter Teller kann locker über 30 Euro kosten,  also solltest du deinen Diebstahl nicht so harmlos darstellen

Es gibt keinen Mindestwert bei Diebstahl

Stimmt, das StGB kennt aber den Diebstahl geringwertiger Sachen.

Wenn Strafantrag gestellt wird, muß die Polizei die Anzeige aufnehmen und bearbeiten

Wenn kein Strafantrag gestellt wird, dann auch. Über die Einstellung des Verfahrens entscheidet nicht die Polizei, sondern die Staatsanwaltschaft.

@jurafragen

Der Diebstahl von geringwertigen Sachen wird nur auf Strafantrag verfolgt. steht so im StGB. Wenn das Lokal also keinen Strafantrag stellt, war es das für die Polizei. Die Polizei könnte zwar eine Strafanzeige ohne Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft einreichen, um dort öffentliches Interesse prüfen zu lassen, aber das ist eher unwahrscheinlich.

Ihr habt "entschieden" das die Teller im Preis mit drin sind...?!
Wenn man in ein Sterne-Restaurant geht, dann muss man auch mit entsprechenden Preisen rechnen. Es gibt nicht überall für 6,99€ ein Menü, da müsst ihr schon zu McDondalds...

Wenn euch das zu teuer ist, dann müsst ihr eben auf solche Restaurantbesuche verzichten.

Dann einfach Geschirr mitzunehmen, das ist Diebstahl, ja! Unglaublich, dass du die Frage überhaupt ernsthaft stellst.