Kann meine Stiefmutter mich einfach rauswerfen?

15 Antworten

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Also eine Ergänzung, von wegen innerhalb von 10 Tagen räumen... No way. Auch mündliche Verträge sind Verträge, dann gilt halt BGB Mietrecht. Und die gesetzliche Kündigungsfrist sind 3 Monate. Ausnahme ist möbliertes Wohnen, aber das passt nicht auf euch. Außerdem müsste sie eine Räumungsklage einreichen... ist teuer, kostet Geld und dauert lange. Sie blufft.

Fakt ist doch deine Stiefmutter will von dir die Miete, die wahrscheinlich dein Vater vorher gezahlt hat und SIE IST AUF DICH ANGEWIESEN, vermutlich mehr als du auf sie. Sie kann sich ohne deinen Vater einfach die Wohnung nicht mehr leisten und müsste selber ausziehen oder mit einem fremden Untermieter wohnen. Klassiker bei Trennungen. 500 Euro sind außerdem recht viel, teilweise bekommst du ja 1- bis 2-Zimmer Wohnungen günstiger - es sei denn du wohnst in München oder so. Also auf jeden Fall mal Preise vergleichen und nicht mehr als die ortsübliche Miete zahlen. Und dir überlegen langfristig, auszuziehen.. allein oder in eine WG, wenn deine Stiefmutter so unehrlich ist. Sicherlich hat sie Angst und ist von der Trennung überfordert, aber.. echt nicht ok trotzdem. Redet doch noch mal offen und ehrlich.

sie ist nicht verpflichtet dich in ihrer wohnung zu dulden. du lebst dort nur weil sie dich dort duldet. wenn du also mit den konditionen nicht einverstanden bist, dann steht es dir frei auszuziehen. du kannst zu deinem vater ziehen oder in eine eigene unterkunft. 500 euro für dein zimmer, bad, küche, verpflegung, strom, wasser und mitnutzung der waschmaschine, des internet/telefon, etc ist schon extrem günstig. überleg mal was 4 wochen verpflegung alleine schon an kosten verursacht.

ich finde das ist sehr fair und sie muss dich als nicht-familienangehörige nicht weiter in ihrem haushalt mit durchziehen. auch wenn ihr euch seit 11 jahren kennt, bist du keine familie für sie - sie ist einfach die ex deines vaters - der dich zurückgelassen hat. was wäre denn also deine alternative und welche kosten könntest du dir vorstellen?

bist du ü18?

Stehst du im Mietvertrag als Mieter (nicht als Kind)?

Rauswerfen kann sie dich ab dem 18. Lj schon, wenn du nicht als Mieter eingetragen bist. Interessant wäre: darf sie untervermieten? Was sagt der Vermieter dazu?

Lotta1965  18.06.2018, 20:46
Interessant wäre: darf sie untervermieten?

Das ist hier völlig uninteressant. Es ist nicht so, dass jetzt eine weitere Person einzieht, die Miete zahlt. Die FS wohnt schon ewig mit in der Wohnung. Wenn die Stiefmutter dafür jetzt Geld sehen will, dann hat der Vermieter da nicht mitzumischen. Für den ändert sich an der Wohnsituation nichts.

Minerva78  18.06.2018, 20:49
@Lotta1965

stimmt, das sollte auch eher als Schlag gegen sie gehen. Nicht rechtlich zu bewerten. Nur um sie mal etwas aufzuwecken. Man macht mit seinem Ziehkind keinen Untermietvertrag

Fabiomanko 
Fragesteller
 18.06.2018, 20:47

Bin über 18. stehe nicht im Mietvertrag höchstens als Kind.

Ja sie darf untervermieten, auf der Homepage unserer Wohnungsbaugesellschaft gibt es auch einen Vordruck.

archibaldesel  18.06.2018, 21:13

Was soll das mit der Volljährigkeit zu tun haben? Die Stiefmutter ist nicht für Kost & Logis zuständig, sondern der Vater.

@waltermatern weist den richtigen Weg: Neben dem Mietvertrag, der sich nur auf das Zimmer bezieht, sollte eine Nutzungsvereinbarung einschließlich Putzordnung abgeschlossen werden. Dann ist alles in Ordnung und kostet auch nicht mehr.

Gratuliere zum Abschluss!

Ich denke, Papi steht noch im MV und somit haben die Kinder auch alle ein Bleiberecht. Was sagt er denn zu diesem Problem?