Streit mit Mitbewohner. was tun?

6 Antworten

Ich weiss wegen Corona liegen Nerven überall blank. Der Streit ist sicher wegen eines Problems entstanden. Versucht diese Angelegenheit durch gewaltfreie Kommunikation zu lösen. Also vertragt euch wieder. Bleibt gesund und viel Erfolg bei der Versöhnung.

Wenn er Hauptmieter ist und Du ihn angegriffen hast, kann er dir sogar fristlos kündigen. Die Polizei wird das aber nicht tun.

Polizei macht faktisch nichts ! Aber eine ANZEIGE müsste sie aufnehmen wenn sie berechtigt ist. Sollte es soweit kommen wirst du zu einer mündlichen STELLUNGNAHME/Verhör von der Polizei VORGELADEN. Danach schickt die Polizei das ganze zur örtlich zuständigen STAATSANWALTSCHAFT. Und von der bekommst ihr einige Wochen später vermutlich die Antwort, dass Aussage gegen Aussage steht und an eurer "Lappalie" KEIN ÖFFENTLICHES INTERESSE besteht UND ihr daher auf den PRIVATKLAGEWEG verwiesen werdet.

Die Polizei wird Dich nicht rauswerfen. Sie wird aber eine Anzeige aufnehmen. Gibt es Spuren der Gewalteinwirkung Deinerseits, wird er bestimmt auch zu einem Arzt geschickt, um sich die erlittenen Verletzungen attestieren zu lassen.

Der nächste Schritt ist dann die fristlose Kündigung, die er auch sehr schnell selbst umsetzen kann, weil Du offenbar als Untermieter bei ihm wohnst. Dass Du in der Wohnung gemeldet bist und auch die Wohndauer, spielen keine Rolle.

Du hast lediglich die Pflicht, dass Du innerhalb kurzer Zeit Deinen neuen Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt melden musst.

Was hab ich zu befürchten? Hab ansonsten keine Bleibe und meine ganzen Sachen sind hier

Du hast zu befürchten, dass Dich Dein Kontrahent ultimativ mit kurzer Frist auffordern wird, die Wohnung zu verlassen und Deine Sachen alle mitzunehmen. Kommst Du dem nicht nach, wird er Dir wohl die weitere Nutzung aller Gemeinschaftsräume, wie z. B. Bad/WC und Küche untersagen und er wird Dir im nächsten Schritt den weiteren Zugang zur Wohnung unmöglich machen, sobald Du einmal die Wohnung verlassen hast.

Danach kannst Du vielleicht nur noch einmal in die Wohnung, um Deine Sachen zu holen und das war es dann.

Klar darf er das!