Wer bekommt das Unterhaltsgeld, wenn das Kind volljährig ist aber noch bei der Mutter zu Hause lebt?

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Für Deine volljährige Tochter ist nicht nur der Vater unterhaltspflichtig, sondern auch Du, wenn Du ein Nettoeinkommen über 1.300,- Euro monatlich hast. Denn für Volljährige sind grundsätzlich BEIDE Eltern barunterhaltspflichtig.

Den Anteil, denn der Vater zu zahlen hat, muss er direkt an das Kind zahlen. Er darf nur dann an Dich zahlen, wenn die Tochter ausdrücklich erklärt hat, damit einverstanden zu sein.

Deine Tochter muss Dir umgekehrt "Kostgeld" zahlen. Dieses Kostgeld kannst Du direkt mit deiner eigenen Unterhaltspflicht verrechnen. Zu beachten ist, dass Du auch das Kindergeld auf das Kostgeld anrechnen musst. Wenn Du also z.B. 350,- Euro Kostgeld verlangst und bereits das Kindergeld von 194,- Euro bekommst, kannst Du nur noch 156,- Euro zusätzlich verlangen bzw. mit Deiner eigenen Unterhaltspflicht verrechnen.

Der Vater darf den Kindesunterhalt nicht einstellen oder kürzen, weil die Tochter dir Kostgeld zahlt. Ob die Tochter einem anderen Miete zahlt oder Dir, muss dem Vater egal sein.

nun sie ist erwachsen und wenn sie nichts zahlen will, dann stell das internet ab, verschließ die küche und die waschmaschine. erkläre ihr, dass der aufenthalt in deinem haushalt miete kostet - errechne ihren mietanteil. weiterhin erkläre ihr, dass alles andere geld kostet: sie möchte licht im zimmer, das kostet strom - erechne ihren anteil. sie möchte essen? lebensmittel kosten geld. sie möchte sich waschen, wäsche waschen? wasser kostet geld, pflegeprodukte kosten geld, waschmittel kostet geld.

errechne ihr einen betrag x der zu zahlen ist jeden monat und stell ihr den in rechnung. wenn sie nicht zahlt, schmeiß sie raus.

Der Vater ist nicht berechtigt den Unterhalt zu kürzen! Er ist unterhaltsverpflichtet. Ab 18 wird dann wieder "neu" gewürfelt. Was macht deine Tochter? Schule? Einen Nebenjob müsste sie dann nicht annehmen...

Der Unterhalt geht an dich, bis sie 18 ist. Ebenso das Kindergeld. Du leistet deinen Beitrag ja durch die Betreuung.

Die Frage ist vielmehr: wie konnte sie eine eigene Wohnung finanzieren? Bis 18 wirst du sie wieder aufnehmen "müssen". Aber wie gesagt: das Kindergeld geht an dich zur Entlastung und auch der Unterhalt vom Vater wird dann wieder direkt an dich auszuzahlen sein. Was und wie viel du ihr davon als Taschengeld geben willst, steht in deinem Ermessen!

Ab er du lebst anscheinend von Hartz 4?! Dann kann es schon gut sein, dass das Kind aus der Bedarfsgemeinschaft raus fällt:

Bezieht das Kind genügend  Einkommen oder besitzt ausreichend  Vermögen, um seinen Lebensunterhalt aus eigener Kraft sicherstellen zu können, fällt es aus der  Bedarfsgemeinschaft raus. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn das  Kindergeld und der Kindesunterhalt den maßgeblichen Regelsatz sowie den prozentualen Wert der angemessenen  Kosten für Wohnung und Heizung übersteigt.

https://www.hartz4hilfthartz4.de/unterhalt/

Sie muß einen Teil des Gehalts für ihren Unterhalt einsetzen.

Und ja, du mußt das Einkommen aller Haushaltsmitglieder angeben. Das hätte sich auch längt mit einem Anruf bei der Wohngeldstelle klären lassen. Wenn sie nicht zahlt, setz sie wieder raus, bzw. lass sie nicht einziehen.

Die ist ganz schön unverschämt, will umsonst leben, ihr Geld behalten und auch noch Unterhalt kassieren?

Du musst sie ja nicht ein ziehen lassen. Wenn dus doch machst verhandle halt besser😅