Kann meine Arbeitszeit von Kolumbien nach Deutschland für die Rentenversicherung angerechnet werden?

6 Antworten

Mit Kolumbien existiert kein Sozialversicherungsabkommen.Somit können die Zeiten im Ausland überhaupt nicht für die dt. RV relevant sein. Sie zählen nicht einmal zu den erforderlichen Wartezeiten dazu.Du musst dich an die RV in Kolumbien wenden.Aus der dt. RV bekommst du nur Leistungen aus den in Dtl. zurückgelegten Zeiten.

Nur wenn Du nachweisslich beim Seguro Sociál angemeldet warst. Dafuer hast Du die sicher auch eine Versicherungskarte (carnet) erhalten, auf dem diese Angaben ersichtlich sind. Darueberhinaus sollte ein bilaterares Abkommen bestanden haben zu Deiner Zeit. Moechte Dir aber keine allzugrossen Hoffnungen machen.habe einige Jahre legal in Mexico und Jamaica gearbeitet. Obwohl ich dort versichert war, und alle Papiere beglaubigt von den dortigen Botschaften,inkl. Zeugnisse vorlegen konnte, wurden diese Zeiten nicht anerkannt  

YankoB.

Hast du in Kolumbien Beriträge an die Deutsche Rentenkasse gezahlt? Sicherlich nicht, also keine Rente von den Deutschen.

Ich kenne nicht das Rentensystem in Kolumbien, wenn du dort eingezahlt hast,kannst du dir vielleicht von dort die eingezahlten Beiträge auszahlen lassen, da müsstest du dich dort erkiundigen.

Wenn du in Kolumbien einen Rentenanspruch erworben hast, kannst du dir diese Rente später nach Deutschland überweisen lassen.

Eine Übernahme der geleisteten Arbeitszeiten erfolgt nur im EU-Raum

Wenn du in Kolumbien in die Rentenversicherung eingezahlt hast, dann wirst du auch aus Kolumbien eine Teilrente erhalten. Für das deutsche Rentensystem sind diese Jahre aber nicht relevant.

LuLa50715 
Fragesteller
 28.02.2017, 17:56

Sorry! Habe falsch gedrückt. Dankeschön für deine Antwort.