Wöchentliche Arbeitszeit 84 Stunden?

6 Antworten

§ 7 Abweichende Regelungen (ArbZG)

(1) In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann zugelassen werden,

  1. abweichend von § 3 [...der 8-Stunden-Regel...]

a) die Arbeitszeit über zehn Stunden werktäglich zu verlängern, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt,

Wenn ihr also eine Vereinbarung im Vertrag habt zu Bereitschaft ect, dann habt ihr Pech gehabt es ist dann zulässig

Anmerkungen zu den Antworten hier - warum kenne immer alle nur die Norm die was vorschreibt aber niemals die, die die Ausnahmen regelt??

§ 3 ArbZG ordnet an, dass die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer grundsätzlich 8 Stunden nicht überschreiten darf (maximale Höchstdauer). Nach § 3 Satz 2 ArbZG ist in Ausnahmefällen eine Ausdehnung auf werktäglich 10 Stunden jederzeit zulässig. Voraussetzung ist aber, dass innerhalb eines sog. Ausgleichszeitraumes von sechs Monaten oder 24 Wochen ein Durchschnitt von acht Stunden werktäglich erreicht wird. Die Einhaltung der Regelungen wird von der Gewerbeaufsicht, auch auf Anfrage, kontrolliert und ist mit Ordnungs- und Strafvorschriften bewehrt.

Bekommst du die Stunden denn bezahlt? Ist natürlich doof, aber was willst du machen. Irgendwer muss die Arbeit ja machen. Ist ja auch nur übergangsweise. Normalerweise bekommt ihr für eure 12 Stundenschicht ja freie Tage als Ausgleich.

Danke für die Antworten, ich weiss, dass es in Kontischicht zulässig ist auch am Sonntag zu arbeiten. Zudem dürfen wir auch 12 Stunden am Tag arbeiten weil unsere Arbeit in erh.....Arbeitsbereitschaft beinhaltet. Nur wie lange kann uns das zugemutet werden jeden Tag 12 Stunden zu arbeiten? 1 Woche, 1 Monat oder 5 Jahre. Irgendwo muss es doch eine Grenze geben????