Kann mein AG mich trotz Krankschreibung zur Arbeit zwingen?

11 Antworten

Nein, natürlich nicht. Wenn ein Arzt die AU schreibt, dann ist das für jeden CHef verbindlich. Abgesehen davon hat jemand mit Lungenentzündung nicht bei Lebensmitteln zu suchen.


Es ist auch unerheblich wieviele Überstunden und EInspringeinsätze du hattest/hast. Du erkaufst dir deine Krankschreibung nicht mit Besonderem Arbeitseinsatz

Natürlich darf Dein Chef Dich nicht entlassen, wenn Du mit AUB zuhause bleibst

Eig. gehört der Chef angezeigt. Jemand mit ansteckenden Infektionskrankheiten hat nichts in einem Gastronomiebetrieb zu suchen... :-O

Selbstverständlich darf der AG dich nicht zur Arbeit zwingen.

Er kann dir einfach kündigen, auch ohne Begründung. Wenn du dann eine Kündigungsschutzklage einreichst, bist du auch nicht weiter. Das Ausfechten kostet Geld.

Such dir einen anderen Job, es gibt auch Arbeitgeber, die nicht auch Ausbeuter sind!

Recht und Gerechtigkeit sind leider immer noch zwei Paar Schuhe.......

Nein dein AG darf dich nciht zwingen. Bei einer Krankschreibung darfst du garnicht arbeiten. Du bist in dieser Zeit auch nicht versichert. Also ab nach hause und mit einer Lungenentzündung ist nicht zu spaßen.

Mit so einer Erkrankung zur Arbeit zu gehen, wäre sogar fahrlässig. Wenn dein Chef dir nach deiner Erkrankung kündigen sollte (während deiner AU darf er das nicht), würde ich sein Vorgehen dem Gesundheitsamt melden und außerdem gegen die Kündigung vorgehen.

Du solltest Beweise sammeln für diese Aufforderungen, krank zur Arbeit zu kommen. Sieh zu, dass er dir das mal schreibt, denn mündlich ist immer so eine Sache, die sich nicht beweisen lässt.