Drohnenflug über Privatgrundstücke?

7 Antworten

Ja, das ist verboten. Du hast mit deiner Drohne über Privatgrundstücken nichts zu suchen. Dafür ist es unerheblich, ob die Kamera aktiviert ist, es ist ausreichend, wenn deine Drohne eine Kamera hätte.

§21b LuftVO sagt dazu, es ist verboten"über Wohngrundstücken, wenn die Startmasse des Geräts mehr als 0,25 Kilogramm beträgt oder das Gerät oder seine Ausrüstung in der Lage sind, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen, es sei denn, der durch den Betrieb über dem jeweiligen Wohngrundstück in seinen Rechten betroffene Eigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte hat dem Überflug ausdrücklich zugestimmt"

Ein Fotograf hat 2014 1500 € Bußgeld bezahlt, weil er über einer Menschenmasse geflogen ist. Wie die Strafe in dem Falle aussieht, weiß ich nicht, aber du solltest es trotzdem lassen.

hmm, okey, naja, meine Kamera kann ich nicht abmontieren.

@xXSkyWalkerXx1

Dann ist deine Frage ja geklärt. Ja, es ist verboten, auch wenn du die Kamera aus hast.

Das kommt ganz drauf an! Drohnen mit Kamera dürfen grundsätzlich nur in Wohngebieten geflogen werden, solange es von jeweiligen Grundstücksbesitzer erlaubt wurde...heißt in den meisten Fällen also nur auf dem eigenen Grundstück. Wenn deine Drohne weniger als 0.25kg wiegt darfst du sie überall im Wohngebiet fliegen lassen, solange sie nicht per fpv fliegt und auch keine Kamera vorhanden ist.

Natürlich machst du dich damit strafbar, schade dass er nicht sofort eine Anzeige aufgegeben hat, da du noch ein Tier dabei nerven wolltest.

1. Er weiß nicht Mal wie ich heiße und außerdem würde es "Aussage gegen Aussage" stehen. 2. Wollte ich das Tier nicht ärgern. Das hat damit nichts zu tun.

@xXSkyWalkerXx1

Was ihr nur immer mit eurem blöden "Aussage gegen Aussage" habt. Ein Zeuge ist verpflichtet die Wahrheit zu sagen, ein Beschuldigter darf lügen bis sich die Balken biegen. Nun rate mal, wessen Aussage im Zweifelsfall mehr Gewicht beigemessen würde.