Sachbeschädigung am Grundstück - Anzeige?
Wenn ein Nachbar an meinem Grundstück unrechtmäßig z.B. Abgrabungen vorgenommen hat (keine vorherige Absprache) ist das dann eine Sachbeschädigung die ich zur Anzeige bringen kann/könnte?
7 Antworten
Sachbeschädigung bedingt den Vorsatz zur Schädigung von Eigentum. Sie kann nicht fahrlässig begangen werden.
Unabhängig von Vorsatz oder Fahrlässigkeit besteht ein Anspruch auf Schadenersatz nach § 823 BGB.
Wenn ein Nachbar an meinem Grundstück
Wie soll man sich das bitte vorstellen?
unrechtmäßig z.B. Abgrabungen vorgenommen hat (keine vorherige Absprache) ist das dann eine Sachbeschädigung die ich zur Anzeige bringen kann/könnte?
Solange er dein Grundstück selber weder betreten noch beeinträchtigt hat, wüsste ich jetzt nicht, wo dir dort ein Schaden entstanden sein sollte. Was uns wieder zum ersten Teil zurückbringt - welcher Sachverhalt liegt hier eigentlich vor? Wenn von der Nachbarsseite aus an die Grundstücksgrenze zum Beisiel abgegraben und dadurch Zaun und/oder Gelände destabilisiert wurde, läge ein Anspruch auf Abhilfe durch Stützmaßnahmen etc. vor, ggfs. sogar auf Rückbau. Aber ohne Details kann man dazu auch nichts abschätzen.
Wenn ein Nachbar an meinem Grundstück unrechtmäßig z.B. Abgrabungen vorgenommen hat
ist das dann eine Sachbeschädigung die ich zur Anzeige bringen kann/könnte?
warum sollte das eine Anzeige wert sein? der nette Nachbar ist nur auf seinem Grundstück am Werkeln
das hat er so zu sichern dass deinem Grundstück nix passiert
Was genau ist denn beschädigt? Hat er auf deinem Grundstück gegraben oder an deinem Grundstück? Habt ihr ihm eine schriftliche Frist gesetzt zur Beseitigung? Scheint ja schon länger her zu sein... Was wurde in der Zwischenzeit also unternommen?
Ich bin zwar kein Jura Experte, aber hört sich für mich nach Hausfriedensbruch an, da er dein Grundstück ohne Erlaubnis betreten hat und nach Sachbeschädigung, da er dein Eigentum beschädigt hat. Ob die Anzeige die Beziehung fördert ist mal dahingestellt.