Kann man wegen Cannbis Konsum angezeigt werden.

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Kann man wegen Cannbis Konsum angezeigt werden.

Ja, man kann angezeigt werden. Wenn allerdings die Polizei selbst eine solche Anzeige nicht aufgenommen hat, sondern von der Security lediglich gedroht wird eine Anzeige weiterzuleiten, dann ist unwahrscheinlich, dass dies auch tatsächlich geschieht.

Ein Leiter eines Jugendheims ist eher nicht daran interessiert, Jugendliche wegen Kifferei der möglichen Bestrafung durch die Justiz auszuliefern. Solche Vorkommnisse wird es (dort) öfter geben. Überdies ist zur Abschreckung ja schon durch das Hausverbot erteilt worden.

Für den Fall, dass wider Erwarten doch eine Anzeige gegen Euch gestellt wird, empfehle ich das Lesen und Verinnerlichen dieses Beitrags: http://hanfverband.de/index.php/themen/konsumentenhilfe/1221-cannabis-und-die-polizei-allgemeine-verhaltensregeln

aXXLJ  02.12.2013, 09:01

Thx for * (849)

Du hast Deine eigene Frage bereits selber beantwortet:

Es folgte die Aufnahme der Personalien durch die Security, uns wurde lebenslanges Hausverbot angesprochen und sie meinten, dass sie das meiner Schule melden und annzeige erstatten werden.

Meines Erachtens nach hilft jetzt nur noch der Frontal Angriff: Ich würde es an Deiner Stelle den Eltern beichten. Erstmal freuen die sich über Dein Vertrauen, auch wenn Du Mist gebaut hast. Und ich bin sicher, dass sie Dir deswegen aus der Patsche helfen wollen.

Wenn Deine Eltern das durch die Hintertür erfahren, sind sie enttäuscht.

LG

Ich würde dir dringend raten, die ganze Wahrheit zu sagen, denn das klingt nicht einmal so verwerflich. Man hat dich ja fast überredet einen Joint zu rauchen. Bis dahin hast du ja noch keine Erfahrung gehabt. Außerdem ist es nicht einmal so strafbar, Gras zu rauchen nur vertreiben darfst du es nicht. Schlimm ist nur, dass du noch minderjährig bist und das könnte einige Probleme bringen. Darum rate ich dir ganz dringend, sage die Wahrheit, dann wird dir auch nichts passieren. Ich wünsche dir alles Gute und grüße dich herzlichst, bienemaus63

LifeProtector  30.11.2013, 18:42

Gemäß dem Betäubungsmittelgesetz ist zwar der Konsum nicht strafbar, jedoch der Besitz! Und es ist gängige Praxis, dass man in diesem Falle, dennoch jemanden gem. §§ 1,3,29 BtMG anzeigen kann, da man allgemein davon ausgeht, dass jemand, welcher Drogen konsumiert hat, diese auch mal im "Besitz" gehabt haben muss. Und dies wiederum steht unter Strafe!

bienemaus63  01.12.2013, 12:03
@LifeProtector

Ja, du hast da Recht, nur zum größten Teil werden die Dealer nie verraten. Das ist schwer ihn herauszufinden. Ich glaube, das ist auch das Problem vom Gericht. Liebe Grüße und ein schönen 1.Advent, bienemaus63

1.Darf der Leiter dieses Jugendtreffs meiner Schule über den Vorfall berichten? Eigentlich ist das eine Sache zwischen mir und ihm und meine Schule geht das doch eigentlich nichts an. Für mich hängt davon ziemlich viel ab, da wenn das meine Schule erfährt ich Probleme bekommen werde. Und ich fände es unfair wenn ich schulisch probleme bekommen würde, für einen Fehler den ich in meiner Freizeit begangen habe.

Klar darf er das wenn er will

2.Darf der Leiter dieses Jugendheims mich wegen Rauschmittelkonsums anzeigen? Es liegen ja immerhin keine eindeutigen beweise vor.

Dürfen tut ers schon, da Rauschmittelkonsum aber keine Straftat darstellt wird nicht ermittelt und es wird auch garnichts passieren. Lediglich der Besitz ist Strafbar (D.h. du musst erwischt werden mit Gras).

Gemäß dem Betäubungsmittelgesetz ist zwar der Konsum nicht strafbar, jedoch der Besitz! Und es ist gängige Praxis, dass man in diesem Falle, dennoch jemanden gem. §§ 1,3,29 BtMG anzeigen kann, da man allgemein davon ausgeht, dass jemand, welcher Drogen konsumiert hat, diese auch mal im "Besitz" gehabt haben muss. Und dies wiederum steht unter Strafe!

carglassXD  30.11.2013, 19:42

Das Betäubungsmittelgesetz ist auch fürn A*sch

LifeProtector  01.12.2013, 22:03
@carglassXD

Wir können daran nichts ändern.:)