Zweites mal mit Cannabisresten erwischt, Folgen?
ich bin 17 jahre alt, wohne in niedersachen und wurde vor ca. 1/2 jahr mit einer bong und ein einem grinder (auch mühle von der polizei genannt :D) mit resten drin erwischt. Mit Resten meine ich: ich habe etwas gegrindet, den grinder komplett leer gemacht und der letzte staub dann halt... dafür bekam ich eine anzeige wegen wegen verstoß des btmg, die jedoch fallen gelassen wurde. Vor ein paar tagen wurde ich nun wieder erwischt, wieder mit einem grinder und einer pollenpresse, wieder nur mit resten bzw. anhaftungen drin. Meine frage ist nun was erwartet mich? Geht das vor gericht? und wenn ja sollte ich einen anwalt aufsuchen? noch neben bei.. es waren paar kumpels dabei (wir alle haben eine anzeige wegen btmg da wir eine gebrauchte bong dabei hatten und keiner sagen wollte wem sie gehört), einer ist weggerannt und ist entkommen. sein name wurde jedoch von einem anderen kumpel genannt... Was kommt auf den zu? auch er wäre dann das zweite mal wegen btmg dran.. bei keinem von uns (auch nicht beim ersten mal) wurde ein drogenest gemacht.
vielen dank im vorraus, lg
3 Antworten
Kann mir nicht vorstellen, das daraus was gedreht wird, es wurde ja nicht mal ein einziges Gramm bei irgendwem entdeckt. An eurer Stelle würd ich mich deswegen nicht heiß machen, evtl. erfahren es eure Eltern, mehr aber wirklich nicht
Vielen Dank für die schnelle Antwort! :) Ich denke da kommt auch nix bei rum, habe nur Angst weil es das zweite mal ist... Naja vielleicht hat ja jmd hier schon ähnliche Erfahrungen .
Der zuständige Staatsanwalt wird vermutlich auf ein ordentliches Gerichtsverfahren drängen, um dann Ableisten von Sozialstunden, Teilnahme an Drogenberatungsgesprächen oder Verpflichtung zur Abgabe von Urin-Proben für eine bestimmte Dauer zu fordern.
Die nächste "Strafstufe" wäre u.U. Verhängen von Jugendarrest, Haftstrafe zur Bewährung.
Das musst Du mal anders sehen: Staatsanwälte machen nur dann Karriere, wenn sie möglichst viel Verfahren erfolgreich (d.h. mit nachfolgender Verurteilung des Angeklagten) durchpeitschen. Dem StA ist dabei vollkommen egal, ob es sich um Anhaftungen oder um ein Kilo handelt.
und was ist passiert?
Wegen Resten bzw. Anhaftungen von Cannabis in einer Mühle/Presse? Na wenn die das vor Gericht bringen schadet der Staat sich selbst ja mehr als mir... :D