Rauchen in der Öffentlichkeit, Platzverweis, Bußgeld?!

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich würde gerne mal wissen, welches Gesetz einen Jugendlichen mit Bußgeld oder Schlimmerem bedroht, der in der Öffentlichkeit raucht ...
Ich kenne jedenfalls kein solches Gesetz.

Und bevor nun alle wieder rufen: "Das Jugendschutzgesetz!", sage ich lieber gleich, dass das Jugendschutzgesetz, wie der Name schon sagt, ein Schutzgesetz ist - es will die Jugend schützen, nicht bestrafen! Ein Rauchverbot für Jugendliche ist daher im Jugendschutzgesetz nicht zu finden.

Und das geht auch deutlich aus der Vorschrift des Jugendschutzgesetzes zum Thema Rauchen in der Öffentlichkeit hervor:

§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden.

Diese Vorschrift richtet sich an diejenigen, die dafür zu sorgen haben, dass Jugendliche nicht in er Öffentlichkeit rauchen können, indem sie ihnen den Zugang verwehren (z.B. Gastwirte, Zigarettenverkäufer). Sie besagt aber nicht, dass Jugendliche, die in der Öffentlichkeit rauchen, mit Verfolgung zu rechnen haben.

Das zeigt auch deutlich die entsprechende Bußgeldvorschrift des Jugendschutzgesetzes:

§ 28 Bußgeldvorschriften
(1) Ordnungswidrig handelt, wer als Veranstalter oder Gewerbetreibender vorsätzlich oder fahrlässig
(...)
12. entgegen § 10 Abs. 1 Tabakwaren abgibt oder einem Kind oder einer jugendlichen Person das Rauchen gestattet,
(...)
(4) Ordnungswidrig handelt, wer als Person über 18 Jahren ein Verhalten eines Kindes oder einer jugendlichen Person herbeiführt oder fördert, das durch ein in Absatz 1 Nr. (...) 12 (...) enthaltenes Verbot (...) verhindert werden soll. (...)
(5) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.

Mit Bußgeld bis zu 50.000 Euro wird also derjenige bedroht, der als Veranstalter oder Gewerbetreibender einem Jugendlichen Tabakwaren verkauft oder ihm das Rauchen gestattet. Ebenso werden auch andere Personen über 18 Jahre bedroht, die das Rauchen von Jugendlichen herbeiführen oder fördern.
Das Nichtverhindern des Rauchens ("wegsehen") ist hingegen nicht bedroht. Es ist also keineswegs jeder Erwachsene verpflichtet, auf rauchende Jugendliche zuzugehen und ihnen das Rauchen zu untersagen.

Jugendschutzgesetz 2013: Nur Volljährigen ist das öffentliche Qualmen erlaubt

In Gaststätten, Verkaufsstellen und allgemein in der Öffentlichkeit gilt: Die Abgabe, der Verkauf und Weitergabe von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche ist verboten. Auch der Konsum von Tabakwaren darf Teenagern unter 18 Jahren nicht gestattet werden. Tabakwaren dürfen nur an Erwachsene abgegeben werden. Kindern und Jugendlichen ist das Rauchen in der Öffentlichkeit nicht gestattet.

Zuwiderhandlungen werden mkit eienm Bussgeld zwischen 5 und 1000 Euro geahndet.

Allein für den Schwanzkopf .......

Und ja, es ist verboten.

RideTheSky 
Fragesteller
 10.06.2013, 17:46

du bistn schwanzkopf

JotEs  11.06.2013, 06:29

Und ja, es ist verboten.

Nein, es ist nicht verboten.

ja das ist rechtens. wenn man auch sicher mit einer verwarnung erstmal mehr erreicht hätte, weil dann der "kumpel" nicht so bockig wäre. ;-) es kann natürlich auch hier sein, dass gar nichts kommt. aber das problem ist folgendes: es ist definitiv nicht erlaubt und somit muss eben auch mit konsequenzen gerechnet werden. dass der mann vom ordnungsamt (auch hier sind beleidigungen wie schwarzkopf unnötig!!!) gleich die volle packung genommen hat ist ermessensspielraum sienerseits. ich würde das nicht persönlich nehmen. einfach in zukunft nicht mehr gegen geltende gesetze verstoßen und dann passiert sowas auch nicht. :-)

JotEs  11.06.2013, 06:33

ja das ist rechtens.

Nein, das ist nicht rechtens.
Es gibt kein Gesetz, dass einem Jugendlichen das Rauchen in der Öffentlichkeit verbietet.

JotEs  11.06.2013, 16:45
@Nussbecher

Nein, es gibt kein solches Gesetz.

Das in dem verlinkten Artikel zitierte Gesetz ist das selbe, welches ich in meiner Antwort ebenfalls zitiert habe (§ 10 JuSchG). Dieses aber verbietet nicht den Jugendlichen das Rauchen, sondern es verbietet anderen Personen (nämlich insbesondere Veranstaltern und Gewerbetreibenden), das Rauchen von Jugendlichen zu gestatten oder z.B. durch Beschaffung oder durch Verkauf von Tabakwaren gar zu fördern.

Mit Bußgeld bedroht werden immer diese anderen Personen, nicht aber der jugendliche Raucher, denn der verstößt ja gegen kein Gesetz.

RideTheSky 
Fragesteller
 11.07.2013, 20:01

schwanzkopf nicht schwarzkopf ;) sind zwei ziemlich unterschiedliche bedeutungen

150€ Bußgeld?

Da kann man einen Blinden hinters Steuer von nem Auto setzen und ihn mit Karacho durch die 30er Zone flitzen lassen und er würde weniger Bußgeld bekommen als ihr als heimliche Raucher :D

Das Ordnungsamt sieht es wohl eher auf denjengigen ab, der euch die Zippen verkauft hat, denn Tabak an unter 18 Jährige zu verkaufen ist strafbar. Wenn ihr vorher noch nie erwischt worden seit, dann dürfte es auch keine weiteren Konsequenzen geben, als ein Brief, in dem steht, dass ihr geraucht habt (damit eure Eltern bescheid wissen).

Kann mir vorstellen, dass bei Wiederholung irgendein Seminar besucht werden müsste oder so...