Kann ich mit einem Brief der Führerschein Stelle rechnen und wenn ja wann (wegen btm) ?

2 Antworten

Schon wieder: Du bist in Teufel´s Küche!

Nach der Frage zu urteilen, stand der Konsum nicht in direktem Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs. In diesem Fall, und das gilt nur bei THC (!), wird Dir die Fahrerlaubnisbehörde die Auflage erteilen, binnen 48 Stunden ab Zugang der Verfügung ein negatives Drogenscreening vorzulegen. Gelingt das, ist die Sache erledigt. Werden aber Spuren von BtM-Konsum         festgestellt, wird die Vorlage eines positiven Gutachtens einer anerkannten Begutachtungsstelle (MPU) angeodnet. Wird das Screening nicht rechtzeitig vorgelegt, erfolgt der Sofortentzug der Fahrerlaubnis.

ich denke dass die Sache vom Tisch ist da die Staatsanwaltschaft eingestellt hat und die Führerscheinstelle wird ohne Gerichtsbeschluss auch nichts machen können