Kann man Strafanzeigen per telefon zurückziehen?
Hallo, ich hab mal ne frage! und zwar, gestern abend wa ne kleine party! so, der Große bruder meiner frau, hatt sich mit ihr gezofft, ich bin dazwichen, er hatt mir eine reingehauen! ich habe ihn direkt angezeigt! nun ist es so, das wir alle schon gut angetrunken waren! aber heute wir darüber mir den eltern gesprochen haben! da der Bruder vor 3 wochen aus dem gefängniss endlassen wurde und auf bewährung ist! möchte ich natürlich die anzeige zurückziehen! allerdings wollte ich wissen ob ich das online oder per telefon machen kann da mir das etwas peinlich ist! ich habe mal online eine anzeige gemacht, somit weiss ich das man die polizei so erreicht, aber ob man so auch eine anzeige zurücknehmen kann? oder ich rufe direkt bei dem dezanat an, wo ich die anzeige erteilt habe...
Danke für eure hilfe =)
7 Antworten
mit dem zurückziehen ist das so ne sache,da er dich geschlagen hat,ist es nun wohl ein selbstläufer. ich meine,du hast ihn ja net wegen fahrrad-diebstahl angezeigt u im nachhinein erfahren,dass es jemand anderes war..
Naja ich danke euch für die antworten :) eigentlich wäre es mir au lieb wenner wieder reingeht, weil is krass wie er sich aufspielt obwohl er gerad mal wieder luft riecht!
also merkt man doch das, das Gefängniss nich viel bringt bei manchen!
kaum drausen wieder frech -.-
naja was soll man machen =/
Och wie schön, Pack schlägt sich, Pack verträgt sich.
Wie hast du denn die Anzeige gegen deinen Schwager aufgegeben, das war doch per Telefon, richtig?
Dann ruf da an und alles wird wieder gut.
lol, pack? xD naja, nein ich habe angerufen und die sind gekommen, und dort habe ich dann nur auf so nem blatt unterschrieben die haben ja nichma den tathergang aufgeschrieben -.-
Du kannst binnen 3 Monate den Strafantrag, den du offenbar unterschrieben hast, wieder schriftlich zurückziehen. Du müsstest eine Tagebuch-Nummer von der Polizei bekommen haben. Unter derselben ist das möglich - ich halte nicht viel von Vorurteilen "... gehört da wieder hin..."). Er kann ja wegen ganz anderer Delikte im Knast gewesen sein...
Du wirst persönlich hin müssen, um auch zu beweisen, dass du es selber bist mit einem Ausweis, bzw. Pass