Ratepay angebliche Bestellung?

3 Antworten

Du widersprichst dem Mahnbescheid formell und fristgerecht.

Dann kommt nämlich ganz sicher kein Gerichtsvollzieher. Das würde passieren, wenn du nicht widersprichst.

Ich mache das noch einmal etwas dringlicher. Du musst jetzt umgehend diesem Mahnbescheid widersprechen! Dafür hast Du nur begrenzt Zeit.

Jeder kann jedem einen Mahnbescheid schicken. Das Gericht prüft nicht, ob die Forderung zu Recht besteht. Widersprichst Du nicht, wird die Forderung rechtskraftig und Du könntest gepfändet werden.

Wenn Du dort sicher nichts bestellt hast, solltest Du auf jeden Fall - unbedingt die Frist beachten - dem Mahnbescheid widersprechen, dann müsste die Firma Klage gegen Dich erheben und in diesem Kontext ihre Forderung beweisen, das ist anspruchsvoller als diese im Mahnverfahren erst einmal nur zu behaupten.

Die Anzeige stellt man übrigens bei der Polizei, nicht bei der Firma - und eine Anzeige kannst Du auch jetzt schon erstatten, da steht der Verdacht eines Betruges im Raum.