Kann man sich vom Fahrverbot "freikaufen"?

10 Antworten

Nein das geht in der Art und Weise nicht...es liegt allerdings im Ermessen des zuständigen Richters, ob der Beschuldigte auch anstatt mit einer Geldstrafe belegt wird oder einen Teil des Fahrverbots dadurch erlassen bekommt...

Du hast ja schon eine ganze Reihe von Antworten bekommen, dabei auch richtige.
Das "Freikaufen" funktioniert also prinzipiell nicht, was bedeutet, - du kannst nicht einfach hingehen und sagen: "Ich zahle mehr, dafuer gibt es kein Fahrverbot." Das liegt naemlich nicht in deinem Ermessen. Es gibt aber Umstaende, unter denen ein Richter gegen Zahlen einer hoeheren Geldbusse (in der Regel doppelt) auf das Fahrverbot verzichten kann. Das liegt aber im Ermessen des Richters, ER ist es, der eine solche Entscheidung trifft. @ginatilan hat einen Link gepostet, in dem zu sehen ist, unter welchen Umstaenden ein solches Absehen vom Fahrverbot moeglich ist.
So - moeglich ist es also, dass es fuer deine Mutter auch ohne Fahrverbot ausgeht, wenn sie Widerspruch einlegt und das vor Gericht geht.

Wenn sie "ungefaehr" 40 zu schnell war, dann war das wohl vom Tacho abgelesen. Wenn man den Tachovorlauf beruecksichtigt und eine gewisse Toleranz, dann rechne ich eher damit, dass ihre Ueberschreitung unter 41 liegt und es sowieso nicht zum Fahrverbot kommt. Aufpassen muss sie aber in Zukunft auf jeden Fall. Wenn sie innerhalb eines Jahres ein zweites Mal zu schnell faehrt - und zwar ab 26 km/h zu schnell - dann gibt auch das schon ein Fahrverbot.

Nein, Gott sei Dank geht das nicht! Wer auf den Führerschein angewiesen ist, sollte auch möglichst nicht den Führerschein durch Rasen riskieren! Ich finde es schon den Hammer, dass man sich aussuchen darf, wann man das Fahrverbot "abarbeiten" will! Sorry!

ginatilan  17.09.2013, 17:01

Nein, Gott sei Dank geht das nicht!

unter gewissen Umständen geht das schon, siehe den Link in meiner Antwort

DanielHecker  17.09.2013, 17:05
@ginatilan

Das liegt aber auch im Ermessen des Richters und ist keine vorgegeben Richtlinie.

ginatilan  17.09.2013, 17:08
@DanielHecker

Das liegt aber auch im Ermessen des Richters und ist keine vorgegeben Richtlinie

dagegen habe ich auch nichts geschrieben, es ging nur um die Aussage, dass es das Gott sei Dank nicht geben soll!!

theoretisch ja, aber das ist nicht ganz legal. man sucht sich einen Sündenbock, der bereit ist zu sagen, er sei gefahren... das geht aber im falle deiner Mom nicht, wenn du dir z.b. jemanden wie George Foreman aussuchen würde...

außerdem wie gesagt, es ist nicht legal...

was auf jeden fall geht, ist das fahrverbot zu schieben. 4 bis 8 wochen sind da möglich. dann muss man eben ein wenig jonglieren....

wozu ich aber auf jeden fall raten kann ist, wenn es an ein die existenz bedrohendes fahrverbot geht, sich anwaltlich beraten zu lassen. in vielen fällen sind formfehler bei der Messung ein Segen für Leute, die erwischt wurden. moralisch richtig finde ich das auch nicht 100 pro, aber wenn der heilsame schock erst mal zum langsamer fahren verleitet, dann will ich das mal duchgehen lassen...

lg, Anna

ginatilan  17.09.2013, 17:03

4 bis 8 wochen sind da möglich.

4 Monate sind möglich!!

Peppie85  17.09.2013, 18:27
@ginatilan

gut das zu wissen. meine mama hatte mal fahrverbot, ich dachte das waren damals 8 wochen... is aber was her

Auf der Autobahn braucht sie 41 km/h drüber für einen Führerscheinentzug. Außer sie hat in letzter Zeit mehrere weitere Tickets fürs zu schnelle Fahren bekommen. "Freikaufen" ist eventuell in Ausnahmefällen bei Berufskraftfahrern möglich.

Die 4 Wochen können im Rahmen von Urlaub abgegolten werden. Dann muß deine Mutti 4 Wochen Urlaub machen. Wartet doch erstmal den Bescheid ab. Sofern ihr überhaupt geblitzt wurdet. Davon schreibst du nämlich nichts.

ginatilan  17.09.2013, 17:05

für einen Führerscheinentzug

es gibt keinen Führerscheinentzug

Außer sie hat in letzter Zeit mehrere weitere Tickets fürs zu schnelle Fahren bekommen.

auch dann gibt es erst ab 41km/h ein Fahrverbot!

Die 4 Wochen

Fahrverbote werden in Monate angegeben

Emmos  17.09.2013, 18:13
@ginatilan

Entschuldigung ..... Fahrverbot ist richtig wobei bei Rasern mit Sitz im Ausland der Führerschein sehr wohl einbehalten werden kann.

Bei eines Verstoßes über 26 Km/H zweimal im Jahr kann ein Fahrverbot verhängt werden.

Richtig , Fahrverbote werden in Monaten angegeben. Für viele Menschen sind 4 Wochen ein Monat. In meiner Firma rechnen wir mit 4,3 Wochen für einen Monat.