Fahren trotz Fahrverbot

7 Antworten

Wie schon geschrieben, wenn rauskommt, daß Du gefahren bist, dann trifft Duch der §21 StVG:

ich fasse mal zusammen: Haft oder Geldstrafe für den Fahrer sowie für den Halter des Kfz sowie der Entzug des Kfz ist möglich (wegen Unbelehrbarkeit)

Zitat: § 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder 2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer 1. eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht, 2. vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder 3. vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.

(3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter 1. das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war, 2. als Halter des Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen hat, dass jemand das Fahrzeug führte, dem die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder gegen den eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs angeordnet war, oder 3. in den letzten drei Jahren vor der Tat schon einmal wegen einer Tat nach Absatz 1 verurteilt worden ist.

Dein Vater bekommt die Zahlungsaufforderung,diese soll er bezahlen und es stellt niemand die Frage, wer am Steuer gesessen hat.

Wenn dein Vater einfach bezahlt ist die Sache erledigt. Scheinbar hast du aus dem Fahrverbot aber nicht soviel gelernt....

Crack  08.10.2013, 14:51

So ist es.

Der Vollständigkeit halber für den Fragesteller:

Wenn Du innerhalb eines Fahrverbotes trotzdem fährst begehst Du eine Straftat, nämlich Fahren ohne Fahrerlaubnis. Sollte man Dich doch durch einen Zufall überführen dann musst Du mit einer hohen Geldstrafe und dem Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monate rechnen! Das ist es nicht wert...

Dein Vater könnte Widerspruch einlegen und nachweisen, daß er zur fraglichen Zeit nicht gefahren sein kann.

Es könnte auch sein, daß das Foto und das Lebensalter Deines Vaters verglichen werden.

Na ja, und nun denk mal weiter.

Normalerweise ist es bei der geringen Abweichung damit getan, wenn das Geld bezahlt wird.