In der Probezeit mit 32 km/h zu viel?

13 Antworten

Ich hoffe, dass du wenigstens deinen Führerschein längere Zeit abgeben musst
und als Fußgänger darüber nachdenken kannst, was du falsch gemacht hast.

Hier werden immer wieder solche egoistischen Fragen gestellt "ich habe
was falsch gemacht was kann mir passieren" oder "ich habe
etwas falsch gemacht, wie schaffe ich es dass meine Strafe möglichst
gering wird".

Denkt doch auch an die anderen Menschen, die du mit deinem riskanten
Verhalten gefährdest und denen du dadurch schweren Schaden zufügen kannst. Wenn
du Rennen fahren willst, ist das ja auch möglich, aber nicht auf öffentlichen
Straßen.

http://www.haz.de/var/storage/images/haz/nachrichten/der-norden/fotostrecken-der-norden/mutter-und-tochter-sterben-bei-unfall-auf-a7/hn_unfall-a7-67/98878621-1-ger-DE/HN_Unfall-A7-67_gallerylarge.jpg

Auch hier findest du einige sehr gute Antworten zu diesem Thema

https://www.gutefrage.net/frage/mit-welcher-strafe-koennen-wir-rechnen?foundIn=my_stream

deinen Führerschein längere Zeit abgeben musst
richtig, aber nur 4 Wochen; Vorsatz da sind die ersten 350€ weg - das ASF schlägt nochmals bis zu 400€ zu buche - ohne die anderen Unannehmlichkeiten - bis hin zum Arbeitsverlust, wenn er auf den FS angewiesen ist

Man darf sich keinen Punkt in der Probezeit erlauben. Du hättest maximal 20 km/h zu schnell sein "dürfen" um deinen Lappen nicht zu verlieren.

Bei 32 Km/h Überschreitung der Zugelassenen Geschwindigkeit kostet es normalerweise 160 € Bußgeld + 28,50 € Gebühren und Auslagen + 2 Punkte +1 Monat Fahrverbot .

Dazu kommt für dich , in der Probezeit , die Probezeitmaßnahmen Aufbauseminar + Probezeitverlängerung .

Da du in einer 30 Km/h Zone mit 32 Km/h Überschreitung gemessen wurdest wird man dir vorsätzlich Begehung vorwerfen :

Das bedeutet :

Bußgeld 320 € + 28,50 € Gebühren und Auslagen +2 Punkte +1 Monat Fahrverbot + Aufbauseminar + Probezeitverlängerung .

Das wären 2 Punkte, 160€ Bußgeld und 1 Monat Fahrverbot. Hinzu kommt ein kostenintensives Aufbauseminar (zwischen 150-400€+) + Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre.

Hier wird von Vorsatz ausgegangen - der Regelsatz wird dann verdoppelt.

@Crack

Wo, hier?

@ThadMiller

.

Im Bußgeldverfahren, um dessen Anhörungsbogen es in der Frage ging und der wahrscheinlich schon seit fast 4 Jahren Rechtskraft hat.

@Crack

4 Jahre...
Wer stellt denn sowas nochmal ein, das sich längst erledigt haben dürfte.