Kann man jemanden anzeigen , weil dieser Nachts meine Gespräche belauscht?
Hier der Sachverhalt: Unsere Nachbarn mögen wir nichtmehr , da diese beim Jugendamt angerufen haben , und meinten dass ich total verwahrlost aufwachsen würde und alleine gelassen werde ! Natürlich ist dem nicht so , und seitdem reden wir halt kein Wort mehr ! Jetzt ist aber das Problem , dass ich Nachts nunmal gerne mit Freunden beim zocken skype , und da in diesen Monaten es EXTREM warm ist (und noch Hitze des Pc`s) lässt man nun auch mal gerne das Fenster auf ! Das Problem ist , dass sie uns dann beim Vermieter meldet , wobei hier die Frage ist , warum sie nicht ihr Fenster zu macht ? Zählt das dann schon unter stalken ? Weil wenn man nunmal in Zimmerlautstärke spricht , hört man das ja Nachts trotzdem noch ! Angenommen es kommt nun die genannte Mahnung , kann ich dann unsere Nachbarn fürs stalken und lauschen anderer Gespräche anzeigen ?
6 Antworten
Es sind Ferien und da sehe ich kein Problem, wenn Jugendliche nach 22 Uhr noch zocken. Wenn es zu laut wird, muss er eben das Fenster schließen. Mein Sohn (16 Jahre) zockt auch nach 22 Uhr bei offenem Fenster. Da er aber weder Schimpfwörter benutzt und im Gegengteil viel Spaß hat und lacht, hat sich noch kein Nachbar beschwert. Ab 22 Uhr ist Zimmerlautstärke angesagt, das bedeutet nicht, daß man mucksmäuschenstill sein muss. Wenn andere Nachbarn bei offenem Fenster "lauschen" können und es stört einen, dann muß man das Fenster schließen. Man kann die Nachbarn nicht auffordern, wegzuhören oder gar anzeigen.
da diese beim Jugendamt angerufen haben , und meinten dass ich total verwahrlost aufwachsen würde
Da scheint ja auch etwas dran zu sein, wenn Du die Nacht vor dem PC verbringen darfst, ohne dass die Eltern da ab 22 Uhr einen Riegel vorschieben.
dass ich Nachts nunmal gerne mit Freunden beim zocken skype
Das würden verantwortungsvolle Eltern verhindern.
lässt man nun auch mal gerne das Fenster auf !
Dann muss aber RUHE herrschen ! ABSOLUTE Ruhe !
warum sie nicht ihr Fenster zu macht ?
Dazu hat sie keinen Grund - im Gegensatz zu Dir.
DU bist der Störer !Sie hat das Recht auf Nachtruhe.
Entweder Du lässt DEIN Fenster zu und daddelst weiter -
oder Du machst es auf - dann ist aber auch Zimmerlautstärke zu viel - absolute RUHE hat dann zu herrschen.
und wie lange man aufbleibt ist jedem selbst überlassen!!!!!
wenn man das Feingefühl hat, niemanden zu stören....und wenn man kein Schulkind mehr ist...
Beides ist hier ja offensichtlich nicht der Fall.
Ich habe dich gemeldet wegen anzüglicher Sprache ! Ich würde dir empfehlen , dass wenn du flamen willst , dies bitte in COD zu tun !
nee,das wird wohl nicht gehen.Sie hat ja schließlich auch das Recht ihr Fenster auf zu machen.Musste schon entweder leiser reden oder in ein anderes Zimmer. Strafbar wäre es wenn sie davon Aufnahmen machen würde
dafür musst du handfeste beweise haben, nach deiner beschreibung sind diese aber nicht vorhanden
" kann ich dann unsere Nachbarn fürs stalken und lauschen anderer Gespräche anzeigen ?"
Nein. Mach DU doch das Fenster zu. Dein Nachbar kann ja nicht mal was dafür, der hört unfreiwillig zu wenn du sagt man hört das sogar wenn du in Zimmerlautstärke sprichst.
sie hätten ihn aber auch vorher darauf ansprechen können bevor sie ihn beim vermieter melden!!! daher sind sie auch teilweise selber schuld da sie ihn ja nich darauf aufmerksam gemacht haben das er stört!!!!! und wie lange man aufbleibt ist jedem selbst überlassen!!!!!