Lärmbelästigung durch geisteskranken (wirklich) Nachbarn - was tun? wie kommunizieren?
Hallo an alle, ich wohne im vielbelebten, bunten und auch oft lauten Kreuzberg, bin nach einigen Jahren in Berlin auch gewohnt an Musik aus Bars in der Nacht, mal Partys meiner Nachbarn (immer abgesprochen) und Straßenlärm. Seit Dezember wohne ich direkt über einem Sorgenkind unseres Hauses, bei meinem Einzug dachten alle, er würde hier gar nicht mehr wohnen, da es immer ruhig war, der Zwangsauszug bereits einen Monat zuvor stattfinden sollte - und dann eben doch nicht geschah.
Zu unserem Nachbarn: er ist geistig behindert, aber sehr intelligent. Oft hört er den ganzen Tag lang und nachts, mit Vorliebe von 1-3.00 Uhr laute Musik bei geöffnetem Fenster, das Basswummern im Fußboden lässt Schlaf/Konzentration/Arbeiten nicht zu. Oft schreit er auch lautstark aus dem Fenster, man hört ihn noch einige Blöcke weiter. Dabei fallen Sätze wie "Ihr behinderten Idioten!", "Ich vergase euch alle!", "Scheißnachbarn, ruft doch die Polizei, die werden noch meine besten Freunde", "Die Musik ist zu laut, ich muss doch arbeiten", er pöbelt auch Passanten auf der Straße an und hat ein besonderes Problem mit dem Plattenladen unter ihm, er lädt oft Obdachlose ein, die nachts streiten, Fäkalien im Flur etc.
Wir führen alle ein Lärmprotokoll, mussten einige Male die Polizei/Ordnungsamt einschalten, es gab auch Zwischenfälle, wo er sich selbst gefährdet (nimmt Medikamente, säuft aber immer, manchmal fallen Flaschen auf den Gehweg, es wurde noch kein passant getroffen, er wirft sie nicht, aber sie fallen herunter, wenn er wild gestikuliert und brüllt). Unser Vermieter hat ihm nun wieder gekündigt, am 1.12. soll der Nachbar ausziehen. Wir befürchten, dass es wohl nicht so weit kommen wird. Mietminderung haben bereits einige beantragt, aber der Vermieter stellt sich da quer und die allgemeine Stimmung im Haus ist Kommunikation mit dem Vermieter, da niemand Interesse an einer schlechten Mieter-Vermieter-Beziehung hat. Wir haben auch oft das Gespräch mit unserem Nachbarn gesucht, angerufen, geklingelt, ihn gebeten, die Musik leiser zu stellen oder die Fenster zu schließen, Kopfhörer zu benutzen etc. Das klappt dann auch nicht immer, manchmal wird er patzig, manchmal stellt er ab, fängt aber nach einigen Minuten wieder an. Die Besuche der Polizei schüchtern ihn wenig ein, sobald die weg sind, beginnt er von vorne.
Er hat einen gesetzlichen Betreuer, der sich aber auch nicht mehr um ihn kümmern möchte, da er aus Therapien wegläuft. Zum jetzigen Zeitpunkt muss unser Nachbar einer Einweisung immer zustimmen, ganz entmündigt ist er also nicht.
Die Situation ist belastend für alle. Für uns aufgrund des Lärms, für den Vermieter, der niemanden so schnell rausekeln will, aber ich denke auch besonders für unseren Nachbarn, der sichtlich mitgenommen ist vom wenigen Schlaf und gefährdet seine eigene Gesundheit, kann mir vorstellen, dass er sehr einsam ist und der Lärm ein Bereich ist, um Aufmerksamkeit zu bekommen.
Wie kommunizieren? Wie kann es für alle besser werden?
2 Antworten
Der Geisteskranke Radaubruder hat keinen Mietvertrag mit der Hausgemeinschaft sondern mit dem Vermieter. Dieser muss handeln. Bei dieser intensiven Störung des Hausfriedens sind die Mieter berechtigt, die Miete zu mindern. Das ab Kenntnis des Vermieters von diesen Zuständen. 30% (der Bruttomiete) sind angemessen. Wird keine Abhilfe geschaffen (bei Verzug einer gesetzten Frist von zwei Wochen), könnte über die Minderung heraus noch zusätzlich der Zurückbehalt über 60% der Miete ausgeübt werden. Insgesamt wären das also 90% weniger Mietzahlung. Nach Abstellung des Mangels ist der Zurückbehalt nachzuzahlen. Über das Vorgehen ist der Vermieter zu informieren (schriftlich per Einwurfeinschreiben). Eine Mietminderung ist weder zu beantragen noch zu genehmigen, sie wird ausgeübt. Die Miete ist kraft Gesetz automatisch gemindert sobald ein erheblicher Mangel vorliegt.
Die Hausgemeinschaft muss sich dringend an einen Fachanwalt für Mietrecht wenden, der Typ muss raus aus der Anlage, das ist fakt. Nur keine Alleingänge mehr machen, das muss professionell und rechtlich wasserdicht vorbereitet und durchgezogen werden, das könnt ihr als Laien nicht, damit seit ihr überfordert. Am Ende wird hoffentlich die Räumungsklage gegen ihn stehen, vermutlich muss er in ein Heim und darf nicht alleine mehr wohnen. Wenn ihr gemeinschaftlich als Zeugen für diese Vorkommnisse auftretet, sehe ich kein Problem, aber das kann leider dauern.
Ganz gewiss keine korrekte Antwort, die Anwaltskosten sind weggeworfenes Geld. Die HG hat gegenüber dem Störer keinerlei Handhabe. Die Abstellung liegt in der Verantwortung des Vermieters.
korrekte Antwort - DH. Ich stimme mit @DerNachtfalke5 überein, dass das dauern kann..........
Mein Rat bis dahin OhroPax und ähnliches.