Lärmbelästigung durch geisteskranken (wirklich) Nachbarn - was tun? wie kommunizieren?

2 Antworten

Der Geisteskranke Radaubruder hat keinen Mietvertrag mit der Hausgemeinschaft sondern mit dem Vermieter. Dieser muss handeln. Bei dieser intensiven Störung des Hausfriedens sind die Mieter berechtigt, die Miete zu mindern. Das ab Kenntnis des Vermieters von diesen Zuständen. 30% (der Bruttomiete) sind angemessen. Wird keine Abhilfe geschaffen (bei Verzug einer gesetzten Frist von zwei Wochen), könnte über die Minderung heraus noch zusätzlich der Zurückbehalt über 60% der Miete ausgeübt werden. Insgesamt wären das also 90% weniger Mietzahlung. Nach Abstellung des Mangels ist der Zurückbehalt nachzuzahlen. Über das Vorgehen ist der Vermieter zu informieren (schriftlich per Einwurfeinschreiben). Eine Mietminderung ist weder zu beantragen noch zu genehmigen, sie wird ausgeübt. Die Miete ist kraft Gesetz automatisch gemindert sobald ein erheblicher Mangel vorliegt.

Die Hausgemeinschaft muss sich dringend an einen Fachanwalt für Mietrecht wenden, der Typ muss raus aus der Anlage, das ist fakt. Nur keine Alleingänge mehr machen, das muss professionell und rechtlich wasserdicht vorbereitet und durchgezogen werden, das könnt ihr als Laien nicht, damit seit ihr überfordert. Am Ende wird hoffentlich die Räumungsklage gegen ihn stehen, vermutlich muss er in ein Heim und darf nicht alleine mehr wohnen. Wenn ihr gemeinschaftlich als Zeugen für diese Vorkommnisse auftretet, sehe ich kein Problem, aber das kann leider dauern.

Brezel14  10.10.2014, 21:50

korrekte Antwort - DH. Ich stimme mit @DerNachtfalke5 überein, dass das dauern kann..........

Mein Rat bis dahin OhroPax und ähnliches.

albatros  18.10.2014, 07:00
@Brezel14

Ganz gewiss keine korrekte Antwort, die Anwaltskosten sind weggeworfenes Geld. Die HG hat gegenüber dem Störer keinerlei Handhabe. Die Abstellung liegt in der Verantwortung des Vermieters.