Kann man im Namen des Ehepartners Vertrräge/Aufträge abschließen?

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Nein,es muß immer derjenige unterschreiben,dessen Name auch auf dem Vertrag steht.Alles andere wäre Rechtswidrig.

Nein, darf man nicht. Und wenn du mit dem Namen des Ehepartners unterschreibst, ist das Urkundenfälschung.

Wenn du mit deinem Namen unterschreibst für den Ehepartner ist der Vertrag nur nicht gültig für den Ehepartner weil er ja nichts unterschrieben hat. Damit bist du aber nicht aus der Sache raus, Der Vertragspartner konnte ja nicht wissen, dass du gar nicht unterschreiben durftest. Endweder du musst den Vertrag erfüllen und wenn das nicht möglich ist, musst du evtl. Schadensersatz zahlen.

Nur wenn man eine Vollmacht des anderen hat.