Kann man Halter eines PKW sein,ohne Führerschein?

10 Antworten

Hallo erdmuteklara, 

gute Frage, hier ein paar Erläuterungen von unserer Seite:

Du kannst das Fahrzeug einfach auf deinen Mann ummelden, dazu benötigst du eine eVB-Nummer deiner Versicherung.

An dieser Stelle der Hinweis, dass der Fahrzeughalter nicht gleich dem Versicherungsnehmer sein muss - zwischen Ehepartnern ist auch eine abweichende Halterschaft möglich.

Ob sich diese Ummeldung finanziell lohnt, lass dir mal von deiner Versicherung berechnen - oftmals wird ein Zuschlag bei einer abweichenden Halterschaft fällig.

Bei einer einfachen Ummeldung musst du daher auch keinen neuen Antrag für eine KFZ-Versicherung stellen.

Anders sieht es aus, wenn dein Mann auch Versicherungsnehmer werden soll. Dann müsstet Ihr auch einen neuen Versicherungsantrag auf den Namen deines Mannes stellen.

Grundsätzlich ist auch eine Rabattübertragung zwischen Ehepartnern möglich, allerdings wird das in eurem Falle leider nicht klappen. Wie
Eiszeitw schon bemerkt hat, muss der Rabatt-Empfänger das Fahrzeug die ganzen zu übertragenenden schadenfreien Jahre gefahren haben. Da dein Mann aber keinen Führerschein hat, wird die Übertragung nicht klappen.

Ich hoffe ich konnte dennoch helfen.

Viele Grüße, Jascha vom DEVK Team

Aus Kostengründen wollen mein Mann und ich den Halter unseres Pkw
umschreiben lassen auf seinen Namen.Es ist die Sache mit dem Alter. Ich
wede im November 75 J. alt , mein Mann im Oktober 69. EWr hat aber
keinen Führerschein.Eventuell könnten wir etwas Autoprämie einsparen.

Dadurch ist jedoch der Fzg-Halter nicht mehr identisch mit dem Versich.nehmer und deshalb wäre die Prämie noch teurer!

Gruß siola55

Dass er keinen Führerschein hat, ist für den reinen Besitz nicht relevant.

Im Grunde könntest du ihm den Wagen schenken oder verkaufen bspw. für 1 obligatorischen €. Richtig offiziell mit Vertrag.

erdmuteklara 
Fragesteller
 31.01.2016, 18:12

Gut ich kann Ihn als Halter Eintragen lassen. Aber was mache ich dann mit der Versiucherung ? Kann er als Halter meinen Schadensfreiheitsrabatt von mir dann übernehmen.? Ist er dann auch Versicherungsnehmer ? Ansonsten wäre das ganze sinnlos.

J1gsaw  31.01.2016, 18:23
@erdmuteklara

Nein, in dem Punkt ist die Versicherung dem nicht verbunden. Soll heißen der Halter ist nicht zwangsweise auch Versicherungsnehmer. Da du aber mit dem Wagen fahren willst musst du auch weiterhin die versicherte Person sein.

Ja kann man, nur leider muß der VN auch einen Führerschein haben. Und er wird nach seinem Geburtsdatum gefragt. Der Sprung war jedoch bereits bei Alter 70, den hast du also hinter dir.

Und wenn es nun noch eine VN-Halter-Trennung geben würde, dann bekommt ihr dafür auch noch einen Zuschlag.

Also macht das lieber nicht, es wird noch mehr Geld kosten.

ja, das kann man.