Habe von der Fa. Contipark ein Ticket von 27,80€ erhalten, da mein PKW angeblich ohne Parkticket auf deren Parkplatz abgestellt war,muss ich als Halter zahlen ?

5 Antworten

Habe mit der gleichen Firma Ärger gehabt. Tagesticket + 23.-€ Bearbeitungskosten im Oktober 2011.

Eine Halterhaftung wie im öffentlichen Verkehr bei Parkverstößen(ruhender Verkehr) gibt es nicht!! LG Rostock, Urteil vom 11.4.2008, I S 54/07

Bei Googlesuche zu Contipark gibt sehr viele Ergebnisse und Antworten.

Habe nicht gezahlt. Mahnungen, Inkassofirmen, Rechtsanwälte, immer wieder mit unterschiedlichen Forderungen bis über 200.-€.Diese Firmen arbeiten immer wieder zusammen!! Zuletzt Mahnbescheid bekommen und diesem widersprochen(Wichtig Terminsache!)

Kostet natürlich Nerven und Geduld. Habe jetzt seit ca. 20 Monaten nichts mehr gehört.

Es wurden zwischenzeitlich auch immer wieder Ratenzahlungen angeboten, nicht zahlen, denn das ist eine Schuldanerkenntniss.

Viel Erfolg

Auricher

Hallo,

also ich habe der Fa. Infoscore geschrieben das ich nicht zahlen werde.

Begründung:

Parkgebühren auf privaten Parkplätzen sind nur nach den Regeln des Vertragsrechts geschuldet. Eine Heranziehung der öffentlich-rechtlichen Regelungen zur Halterhaftung bei Parkverstößen auf öffentlichen Parkplätzen ist nicht möglich. Der Parkvertrag wird bei Privatparkplätzen durch das Abstellen des Fahrzeugs auf dem Parkplatz zwischen dem Fahrzeugführer und dem Parkplatzeigentümer geschlossen. Der Halter ist an diesem Vertrag nicht beteiligt, es besteht daher kein Anspruch gegenüber diesem (AG Osterholz-Scharmbeck, Urteil vom 21. 7. 2011 Az. 4 C 214/11; AG Bremen, Urteil vom 16. 12. 2010 Az. C 478/10; LG Rostock , Urteil vom 11.04.2008 Az. 1 S 54/07; AG Heidelberg , Urteil vom 16.06.2007 Az. 26 C 64/11; AG Weilheim i.OB, Urteil vom 04.10.1995 Az. 2 C 483/95). Es gibt im Zivilrecht auch keine Anspruchsnorm für einen entsprechende Auskunft (AG Osterholz-Scharmbeck, Urteil vom 21. 7. 2011 Az. 4 C 214/11; LG Rostock , Urteil vom 11.04.2008 Az. 1 S 54/07).

Und schau da, heute kam fogendes Schreiben:

Das war ein voller Erfolg

Vielen Dank an auricher ;-)

 - (parken, contipark)

Wenn Du belegen kannst, daß das Fahrzeug dort nicht stand oder nicht Du selbst dort geparkt hast, brauchst Du als Halter nicht zahlen

Es gibt halt den Unterschied zu den öffentlichen Straßen - da bist Du als Halter immer zuerst haftbar

Hallo,

nun knapp 7 Monate nach dem Schreiben der Fa. Infoscore das die Angelegenheit erledigt ist kommt wieder eine Mahnung unter dem gleichen Aktenzeichen, was würdet ihr mir raten?

Gruß

Verlang erst mal ein Beweisfoto.  Ohne diesen haben die nichts auf der Hand.

Ja aber was mich mehr ärgert ist, das nach zahlreichen Schreiben und widerrufen ein Schreiben von Infoscore gekommen war das die Forderung erledigt ist. Und nun nach knapp 7 Monaten versuchen sie es wieder