Kann man gewerblich "alles" von der Steuer absetzen?

10 Antworten

Absetzen, nein es lautet steuerlich geltend machen.

Und bei Wirtschaftsgütern, Betriebsmitteln wie z. B. einem Laptop erfolgt die sogenannte Abschreibung. Und je nach Anschaffungswert kann diese Abschreibung mehrere Jahre dauern.

Ein selbstständiger kann seine Betriebskosten, Miete personalkosten, Einrichtung des Betriebs, in der Gewinn-Verlustrechnung als Ausgaben eintragen.

Dadurch vermindert sich der Gewinn ( Einkommen) und dadurch die Steuerschuld.

Gewinn = Umsatz minus Betriebskosten ( Ausgaben)

Wird der Betrieb regelbesteuert, so kann er die verausgabte Mehrwertsteuer beim Finazamt mit der vereinnamten Mehrwertsteuer gegenrechnen und somit verringert sich der Betrag der weiterzuleitenden Umsatz ( Mehrwert) Steuer. ( Vorsteuer)

Nutzt er die Kleinunternehmerreglung n. § 19 UstG ( Steuerrecht) so kann er die MwST nicht gegenrechnen.

Und noch was: keiner bekommt vom FA etwas zurück. Ausser zuviel gezahlter Steuer.

Das bezieht sich auf die Vorsteuerfrage. Zumindest früher ging ein Vorsteuerabzug nur, wenn der Aufwand "für das Unternehmen" ausgeführt wurde, nur die Zahlung "vom Unternehmen reichte nicht.

Maßgebend ist die Nutzung. Kann das Teil privat genutzt werden, greift prinzipiell das Abzugsverbot des §12 EStG. Mittlerweile ist der Grundsatz aufgeweicht, so dass eine anteilige Anerkennung der Aufwendung nach privatem und betrieblichen Teil möglich ist.

In der Praxis heißt dies, dass auch privat genutze Teile in der betrieblichen Buchhaltung erfasst werden, und dort mangels Prüfung nicht ausgebucht werden, oder sogar trotz Betriebsprüfung drin gelassen werden.

Ja, so einfach geht es.

Die Umsatzsteuer wird vom Finanzamt erstattet bzw. mit der eingenommen Umsatzsteuer bei Verkauf von Waren und Dienstleistungen verrechnet (Vorsteuerabzug). Dem Finanzamt geschuldet wird die Differenz. Es sei denn der Unternehmer firmiert als Kleinunternehmer.

Hierfür ist die korrekte Rechnung am wichtigsten.

Davon unabhängig ist die Gewinnbesteuerung. Der Gewinn ist das Ergebnis aus Umsatz - Betriebsausgaben (sofern nicht bilanzierungspflichtig).

Schaffe ich einen Laptop für den Betrieb an, kann ich diesen natürlich komplett absetzen, wenn auch meist nicht sofort. Ein Laptop ist oft kein GWG und müsste damit über 3 Jahre abgeschrieben werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Alles, was für das Unternehmen benötigt wird, sind Betriebsausgaben und somit einkommensteuerlich abzugsfähig.

Die korrekte Adresse in der Rechnung ist darüber hinaus eine der Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug.

Alles ist übrigens nicht absetzbar. Du wirst dem Finanzamt kaum vermitteln können, warum ein Bordellbesuch zwingend unternehmerisch bedingt ist :)

Busfahrt 
Fragesteller
 18.07.2018, 16:13

aber könnte jetzt ein Arzt, alle Beschaffungskosten für seine Praxis von der Steuer absetzen ?

Seeheldin  18.07.2018, 16:14
@Busfahrt

Grundsätzlich ja. Das ein oder andere wird er sicher dem Finanzamt erklären müssen, aber auch abseitige Dinge wie Abos von Frauenzeitschriften oder Bilder für die Wände des Wartezimmers sind abzugsfähig.

Busfahrt 
Fragesteller
 18.07.2018, 16:20

auch Mietkosten für seine Praxis? oder die Löhne für seine Mitarbeiter? tut mir leid, dass ich Frage. So Recht vorstellen kann ich mir das alles irgendwie nicht. Die Praxis ist ja ebenfalls essentiell wichtig, um seine Arbeit erfolgreich fortzusetzen, dann müssten sie ja auch übernommen werden. oder die Mitarbeiterkosten. Werden die dann (falls ja) auch komplett übernommen? (bzw. der Gewinn geschmälert)

Seeheldin  18.07.2018, 16:24
@Busfahrt

Ja, alles. Der Gewinn errechnet sich (platt gesagt) aus Einnahmen - Ausgaben. Und zu den Ausgaben gehört alles, was die Erzielung der Einnahmen ermöglicht. Also: Praxismiete, Geräte, Verbrauchsmaterial, Löhne und Sozialbeträge der Mitarbeiter, Reinigung, Heizung, Wartezimmereinrichtung, Fachlektüre, Weiterbildungsveranstaltungen, Porti, Kaffee/Tee/Wasser, Weihnachtsfeier ...

zonkie  18.07.2018, 16:25
@Busfahrt

ALLES was du für ein Unternehmen brauchst bzw kaufst ist in irgendeiner Form eine Betriebsausgabe (ok minimal ausnahmen gibt es aber naja).

Jeder schrank (ggf über abschreibungen), stift, zettel, pc und was man alles braucht. Auch zinsen für das Darlehen für den Firmenwagen.

Das Zeug wird nicht zur privaten Lebsnführung gekauft sondern um das Unternehmen am laufen zu halten.

Ggf hast du nur eine falsche vorstellung davon was betriebsausgaben sind bzw was man steuelrich damit macht.

Seeheldin  18.07.2018, 16:28
@Seeheldin

Zonkie hat Recht: es gibt einen Unterschied zwischen Aufwand (also der handelsrechtlichen Betrachtung) und Betriebsausgaben (das ist die steuerliche Seite). Das ist aber eine Wissenschaft für sich.

Vielleicht googelst Du Dich mal durch "Gewinn- und Verlustrechnung" und "Bilanz". Das dürfte einige Deiner Fragen beantworten.

kevin1905  18.07.2018, 17:15
@Busfahrt
auch Mietkosten für seine Praxis? oder die Löhne für seine Mitarbeiter?

Natürlich, denn beides ist doch betrieblich veranlasst und nicht der privaten Lebensführung zuzuordnen (§ 4 Abs. 4 EStG).

Nichts wird komplett übernommen. Das muss der Unternehmer schon selbst hinkriegen einen Gewinn zu erwirtschaften. Das Finanzamt subventioniert niemanden.

Reicht der Gewinn nicht aus daraus den Lebensunterhalt zu bestreiten, kann man aufstockend SGB II Leistungen beantragen (Hartz IV).

Busfahrt 
Fragesteller
 18.07.2018, 16:30

Interessant zu wissen, vielen Dank für eure Antwort.

Busfahrt 
Fragesteller
 18.07.2018, 16:30

Mach ich

Man kann alles absetzen, was für die Arbeit wichtig ist und für Mehrwert sorgen wird.

Z.B. ein Wiederverkäufer von Software kann Rechner absetzen, Rennovierungskosten auch, aber keine Guitarre z.B...

Deswegen muss man bei der Tätigkeitsbeschreibung genau achten... Sonst werden die Unternehmer alles absetzen..

Busfahrt 
Fragesteller
 18.07.2018, 16:15

kann er dann auch nichf die "Mietkosten" für seine Praxis von der Steuer absetzen? eine eigene Praxis ist für seine Arbeit ja essenziell

pushido  18.07.2018, 16:17
@Busfahrt

Praxis? wie Arztpraxis?

Ärzte, Anwälte usw sind freiberufler und unterliegen nicht der MwSt...

Stoertebeker91  18.07.2018, 16:54
@pushido

Zum Glück unterliegen Freiberufler wie Anwälte der Umsatzsteuer, wäre ja noch schöner :D

pushido  18.07.2018, 16:59
@Stoertebeker91

Umsatz machen sie :) aber Mehrwert eben nicht... :)

kevin1905  18.07.2018, 17:18
@pushido
Ärzte, Anwälte usw sind freiberufler und unterliegen nicht der MwSt...

Stimmt nicht.

Freiberuflichkeit hat damit nichts zu tun. Diese unterscheidet sich hinsichtlich der Gewerbesteuer von einer gewerblichen Tätigkeit. Die USt wird dadurch nicht tangiert.

Humanmedizinische Behandlungsleistungen sind tatsächlich umsatzsteuerfrei (§ 4, Nr. 14, Buchts. a) UStG).

Nicht aber die Honorare eines Rechtsanwalts.

Busfahrt 
Fragesteller
 18.07.2018, 16:21

ach so, OK.