Fahrzeug MwSt. nachträglich absetzen?

2 Antworten

Als Gewerbetreibender gehe ich davon aus, dass Deine Steuerunterlagen zumindest von einen Steuerberater "überprüft" werden.

Und was ist das dann für eine Schnarchnase?

Oder bist Du ein sogenannter "Kleingewerbe"Betreibender?

Ansonsten Deine Steuererklärungen für die Jahre 2015 / 2016 sind wohl sowieso "rechtskräftig".

Ob die Rechtskräftig sind, wage ich zu bezweifeln, denn eine UStE steht immer unter dem Vorbehalt der Nachprüfung...

Du kennst Dich nicht aus und bist Gewerbetreibender?

Oh je.

Wenn Du für 2015 einen Steuererklärung abgegeben hast, ist die mittlerweile bestandskräftig und nicht mehr änderbar.