Mwst beim Kauf eines gewerblich genutzten Anhänger

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Hallo, Du kaufst für Gewerbliche Zwecke einen neuen / gebrauchten Anhänger z.B. für 1000,00 Netto. Hinzu kommen 19% gesetzl. Mwst. In diesem Fall 190,00 €. Somit entrichtest Du beim Verkäufer 1190,00 €. Die geleistete Mehrwertsteuer (auch Umsatzsteuer genannt) in Höhe von 190,00 € kannst Du mit der von dir geleisteten Vorsteuer absetzen. Vorsteuer ist das was Du z.B. beim Einkauf als Mehrwertsteuer bezahlt hast. Die Beträge werden miteinander verrechnet. Somit ergibt sich ein Guthaben oder eine Zahllast. LG, Peter

Beim Kauf gebrauchter Anhänger im Inland ist darauf zu achten, dass die MWSt. auf der Kaufrechnung als Betrag ausgewiesen sein muss, damit sie als Vorsteuer zum Abzug gebracht werden darf. Das ist in der Regel nur bei gewerblichen Verkäufern der Fall.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du hast vor ein Gwerbe zu gründen. Gut. Welches Gewerbe den? Eines nach § 19 Umsatzsteuergesetz? Dann kannst du die Vorsteuer nicht abziehen.

Wenn du optierst, also nicht die Kleinunternehmerregelung wählst, dann kannst du die Vorsteuer abziehen.

Und wenn du das jetzt alles nicht verstanden hast, dann würde ich dir dringend einen Steuerberater empfehlen. Den brauchst du nämlich dringend, damit du keinen Fehler machst bei der Gründung deiner Firma.

wenn dann musst du das gewerbe schon haben um ohne die mehrwertsteuer einzukaufen