Gutschein als Zahlungsmittel - Absetzbar-Steuer?

6 Antworten

Das kann einmalig der Fall sein, länger ist das aber nicht möglich, da es sich sonst um ein Gewerbe handelt. Da kann auch mit einem Gutschein bezahlt werden und dieser von der Steuer abgesetzt werden. Das ist ja wie Bargeld, da der Gutschein ja mit Bargeld bezahlt wurde.

Natürlich kann auch ein Privatmann eine Rechnung ausstellen. Ich hab den Laptop, mit dem ich hier schreibe von privat mit Rechnung gekauft und da ich den überwiegend gewerblich nutze, hab ich ihn auch verbucht. Das FA hat bisher nicht reklamiert und das wird es auch nicht.

Der Privatmann kann auch eine Quittung ausstellen, um dann eine Geldzahlung zu erhalten. Problematisch wird das nur, wenn er es mehrfach tut, weil dann ein Gewerbe angemeldet werden müsste.

Der amazon Gutschein kann aber auch als Kosten geltend gemacht werden. Bei einem höheren Betrag müsste der Privatmann, die Einnahme allerdings die Einnahme in seiner Steuererklärung angeben.

Privatleute MÜSSEN sogar eine Rechnung bzw. Quittung ausstellen, wenn sie darum gebeten werden. Enthält dann Name, Anschrift, Datum und den Preis.

Absetzen kann die Firma das nicht, aber als Rechnung verbuchen und dadurch den Gewinn mindern.

Absetzen kann die Firma das nicht, aber als Rechnung verbuchen und dadurch den Gewinn mindern.

Gratuliere, du hast dir im selben Satz widersprochen. Wie soll sich denn der Gewinn mindern, wenn die Kosten nicht als Betriebsausgaben berücksicht ("abgesetzt") werden?

Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube ja, weil der Gutschein ja im Prinzip einfach eine andere "Währung" ist. Die Rechnung ist ja normal, nur das statt Barzahlung (oder wie auch immer) mit einem Gutschein gezahlt wurde.

Lg