Kann man für etwas bestraft werden wenn es ausversehen war?

Luigi110074  11.03.2022, 23:20

Was hast du den getan? Bisschen konkreter werden

Pedter 
Fragesteller
 11.03.2022, 23:23

Habe ausversehn was veröffentlicht was aber nicht meine Absicht war.

Luigi110074  11.03.2022, 23:24

Was genau hast du veröffentlicht?

Pedter 
Fragesteller
 11.03.2022, 23:26

Naja ein Video was ich mal zugeschickt bekommen habe aber ich es nicht wusste das ich das auf dem Handy habe. Naja habe dann das falsche Video geschickt und jetzt das 😦

5 Antworten

Strafrechtlich kann auch ein Versehen, also eine Fahrlässigkeit, relevant sein. Nicht bei allen Straftatbeständen, aber eben doch bei einigen. Wenn Fahrlässigkeit strafbar ist, muss das explizit so im StGB stehen. Sollte das auf das, was du getan hast, zutreffen, kannst du also durchaus dafür belangt werden.

Aber selbst, wenn die Fahrlässigkeit nicht nach StGB strafbar ist, kann die durch dein Verhalten geschädigte Person immer noch eventuell Schadenersatzansprüche geltend machen. Das ist dann kein Straf-, sondern ein Zivilprozess. Dieser führt somit nicht zu einer (Vor-)Strafe, kann aber durchaus zur Folge haben, dass du der geschädigten Person Geld als Wiedergutmachung zahlen musst.

Solltest du also offiziell Post von der Staatsanwaltschaft, dem Gericht oder einem Anwalt bekommen, wäre es ratsam, wenn du dir dann einen Anwalt nimmst. Dieser kann dir dann genau sagen, welcher Vorwurf mit welchen potentiellen Konsequenzen im Raum steht und was dann weiter zu tun ist.

Pedter 
Fragesteller
 12.03.2022, 00:10

Habe kein Geld und bin minderjährig dazu wird mir keiner gegeben

Nein, wenn es versehentlich war wird man nicht bestraft.

Wäre doch praktisch, oder? Man kann machen was man will, hinterher sagen es war versehentlich und schwupps ist man raus.

Pedter 
Fragesteller
 11.03.2022, 23:30

Witzig. Was würdest du bitte tun wenn du ausversehn was macht was ein Fehler bzw ausversehn war,? Und dann dieser komi echt muss das sein?

apfelbus  12.03.2022, 07:46
@Pedter

Es war eine ernsthafte Frage. Wie sinnvoll wäre es würde niemand für sein Handeln zur Verantwortung gezogen wenn er sagt es war versehentlich?

Ronox  11.03.2022, 23:43

Tja, so ist es aber grundsätzlich, da nur Vorsatz strafbar ist, außer die Strafbarkeit fahrlässigen Handelns wird ausdrücklich angeordnet.

Die andere Frage ist, ob man es glaubt, dass kein Vorsatz vorlag. Das ist aber eine verfahrensrechtliche Frage bzw. eine der Beweiswürdigung.

  1. §1 StGB ohne Gesetz keine Strafe
  2. §828 Minderjährige
  3. Unwissenheit

Zu 1. du musst erstmal was machen, was verboten ist.

Zu 2. du bist minderjährig, es gibt somit Vergehen für die du nicht belangt werden kannst weil man einfach rechtlich sagt, man kann nicht von dieser Person eine solche Reife verlangen - die bauen halt mal scheiße :) jeder war mal jung

Zu 3. wie bei Punkt 2 spielt deine Minderjährigkeit hier eine Rolle, die spricht strafmindernd für dich

Meine Frage was hast du denn gemacht :)

Es gibt auch Sachen die verjähren und wichtig es zählt ebenfalls immer das Recht zur Tatzeit, falls du dann noch jünger warst...

Ebenso zeigst du Einsicht, ein Gespräch kann hier viel helfen, ggf. sogar eine mögliche Anzeige die dann zurückgezogen wird :D

Wie gesagt man müsste wissen was du gemacht hast

Bin Azubi im 1. Lehrjahr zum Rechtsanwaltsfachangestellten

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Pedter 
Fragesteller
 11.03.2022, 23:28

Kann ich mir dich anvertrauen?

matze13924  11.03.2022, 23:33
@Pedter

kannst du machen stehe auch beruflich unter eine Schweigepflicht, solange du also nicht vorhast jmd zu ermorden kein Problem :)

Pedter 
Fragesteller
 11.03.2022, 23:46
@matze13924

Haha mal sehen 🤣

Ja natürlich kannst du bestraft werden, Freiheitsstrafen sind auch möglich, je nachdem was du gemacht hast und wie alt du bist.

Pedter 
Fragesteller
 11.03.2022, 23:23

Gerade noch 15

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Berkay141  11.03.2022, 23:17

Es war ja nicht unwissend sondern ausversehen

verreisterNutzer  11.03.2022, 23:21
@Berkay141

was war es denn?