Kündigung erhalten was tun?

7 Antworten

War es eine gute Entscheidung den Aufhebungsvertrag zu nehmen?

Das hätte im Zweifel ein Richter entscheiden müssen. Die Hürden bei Kündigungen von Auszubildenden sind verdammt hoch. Möglicherweise hätte der Betrieb hier abmahnen müssen. Vielleicht hätte die Kündigung aber Bestand gehabt.

Wenn Du die Ausbildung weiter machen willst, kannst Du theoretisch direkt bei einem anderen Einzelhändler einsteigen und musst nicht wieder von vorn anfangen. Da solltest Du dich aber beeilen.

Hättest Du die Kündigung erhalten, wäre es das mit der Ausbildung gewesen.

emesvau  10.03.2022, 15:31
Möglicherweise hätte der Betrieb hier abmahnen müssen.

Bei einem derart schwerwiegendem Fehlverhalten kann ich mir nicht vorstellen, dass dieses vorher hätte abgemahnt werden müssen.

Rheinflip  10.03.2022, 15:35
@emesvau

Ob überhaupt ein Verstoß vorliegt? Kündigung ist jedenfalls kaum möglich, deswegen der Trick mit Aufhebung

emesvau  10.03.2022, 15:36
@Rheinflip

Wie kommst du denn bitte zu der Erkenntnis? Wer arbeitsunfähig krankgeschrieben ist und arbeitet, verstößt eindeutig gegen seinen Arbeitsvertrag.

ChristianLE  10.03.2022, 15:48
@emesvau
 Wer arbeitsunfähig krankgeschrieben ist und arbeitet, verstößt eindeutig gegen seinen Arbeitsvertrag.

Ja, aber hier handelt es sich um einen Ausbildungsvertrag und da sind die Hürden einer Kündigung deutlich höher. Hier heißt es fast immer: Erst Abmahnen, dann kündigen.

Ausnahmen sind besonders schwerwiegende Fehlverhalten, die dann meist einen strafrechtlichen Hintergrund (Diebstahl, Tätlichkeiten) haben.

Ob das einstündige Arbeiten in einem anderen Betrieb ein schwerwiegendes Fehlverhalten ist? Keine Ahnung, aber meine Tendenz geht zu einem Nein.

emesvau  10.03.2022, 15:51
@ChristianLE

Ich würde schon sagen, da die Vertrauensbasis schwerwiegend erschüttert wurde. Ähnlich wie bei einem Diebstahl. Wir für unseren Teil haben einen Auszubildenden fristlos gekündigt, der trotz Krankmeldung in die Türkei in den Urlaub geflogen ist. Vor Gericht hatte die Kündigung bestand.

ChristianLE  10.03.2022, 16:04
@emesvau

Ja, das sind immer Einzelfallentscheidungen. Ein Urlaub (das ist schon heftig) würde ich anders bewerten, als eine Stunde Arbeit in einem anderen Unternehmen.

Hier stellt sich dann aber zusätzlich die Frage, inwiefern der Betrieb überhaupt von der Nebenbeschäftigung weiß.

Rheinflip  10.03.2022, 16:07
@emesvau

das hängt vom Umfang der Arbeit der Arzt der Arbeit und der Art der Krankschreibung ab.

abgesehen davon handelt es sich um einen einmaligen Verstoß eines Azubis, da gibt es noch welpenschutz

emesvau  10.03.2022, 16:08
@Rheinflip

Ich halte es für das beste die Ausbildung dort zu beenden und sich eine neue Stelle zu suchen. Unabhängig von der rechtlichen Handhabe, wäre das nicht im guten zu Ende gegangen.

Familiengerd  10.03.2022, 16:27
@emesvau
Wer arbeitsunfähig krankgeschrieben ist und arbeitet, verstößt eindeutig gegen seinen Arbeitsvertrag.

Das ist so pauschal/undifferenziert schlicht und einfach falsch.

Ob im Nebenjob gearbeitet werden darf, wenn im Hauptjob eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt wurde, hängt alleine von der Art der Erkrankung und der beiden Tätigkeiten ab.

Familiengerd  10.03.2022, 16:30
@emesvau
fristlos gekündigt, der trotz Krankmeldung in die Türkei in den Urlaub geflogen ist. Vor Gericht hatte die Kündigung bestand.

Ja und? Was hat das mit dem vorliegenden Fall zu tun?

Da müssen in Deinem Beispiel noch weitere Aspekte eine Rolle gespielt haben, denn alleine der Fakt "trotz Krankmeldung in die Türkei in den Urlaub geflogen" rechtfertigt noch keine Kündigung, nicht einmal eine Abmahnung!

DerCaveman  10.03.2022, 15:34
Hättest Du die Kündigung erhalten, wäre es das mit der Ausbildung gewesen.

Bei einer Kuendigung durch den Auszubildenden ja, aber wieso auch nach einer Kuendigung durch den Ausbildungsbetrieb?

Hallo Lumpie100,

wende dich hierzu bitte an die für deinen Ausbildungsberuf zuständige Kammer. Ich schätze das dürfte die IHK sein.

Diese beraten dich und helfen dir ggf. weiter ein neues Ausbildungsunternehmen für dich zu finden.

Alles gute dir!

emesvau

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
er hat mir statt eine fristlose kündigung ein Aufhebungsvertrag angeboten den ich akzeptiert habe..

Dann ist das Thema ja durch. Ob der Ausbildungsbetrieb hier wirklich zu einer Kuendigung berechtigt gewesen waere, braucht somit nicht mehr geklaert zu werden. Ich habe da so meine Zweifel. Aber das ist jetzt sowieso Geschichte.

Kann ich eine neue Ausbildung anfangen und im zweiten Lehrjahr bleiben

Wenn du einen Betrieb findest, in dem du die Ausbildung fortsetzen kann, geht das. Anders waere es, wenn du selbst gekuendigt haettest. Aber das hast du ja nicht.

Wie von den meisten schon geschrieben, solltest du dich direkt bei der IHK und der zuständigen Sachbearbeitung melden. Sie unterstützen dich dabei einen neuen Betrieb zu finden.

WICHTIG: Du kannst und solltest weiterhin zur Berufsschule gehen. Auch ohne Betrieb kannst du das für einen Gewissen Zeitraum. So verpasst du nichts in der Schule. Vielleicht helfen dir deine Lehrer oder Mitschüler weiter etwas Neues zu finden.

Solltest du einen neuen Ausbildungsbetrieb finden und dennoch weiterhin deinen Minijob ausüben wollen, musst du natürlich noch daran denken dieses bei deinen neuen Betrieb anzufragen. Ohne Zustimmung vom Hauptarbeitgeber (in diesem Falle dein Ausbildungsbetrieb) darfst du keiner Nebenbeschäftigung nachgehen.

Ich wünsche dir viel Glück!

Es war keine gute Entscheidung, deine Kündigung wäre kaum durchgegangen.

Jetzt solltest du sofort mit Ihk und Agentur für Arbeit reden, es wäre klasse wenn du die Ausbildung woanders beenden könntest